Wenn Bundestag und Bundesrat diesem von den Gesundheits- und Landwirtschaftsministern am Mittwoch angekündigten Gesetzentwurf zustimmen, wird Deutschland in diesem Jahr nach Malta, das dies 2021 tat, als zweites Land in der Europäischen Union den Besitz und Konsum von Cannabis legalisieren Nach diesem Text soll künftig nicht mehr als der Besitz von 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von nicht mehr als drei Pflanzen, zudem der Anbau und Vertrieb der Droge auch durch besondere Verbände erlaubt sein …
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Wenn Bundestag und Bundesrat diesem von den Gesundheits- und Landwirtschaftsministern am Mittwoch angekündigten Gesetzentwurf zustimmen, wird Deutschland in diesem Jahr nach Malta, das dies 2021 tat, als zweites Land in der Europäischen Union den Besitz und Konsum von Cannabis legalisieren Danach sollen künftig nicht mehr als der Besitz von 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von nicht mehr als drei Pflanzen neben dem Anbau und Vertrieb der Droge auch besondere Vereine erlaubt sein.
Der Gesetzentwurf ist ein überarbeiteter Text des Regierungsplans, der mit der Europäischen Kommission diskutiert wurde. Der erste Entwurf der Exekutive, der im Oktober 2022 bekannt wurde, akzeptierte den freien Verkauf von Cannabis für Erwachsene, wurde jedoch annulliert. In diesem zweiten Text kommt der Verkauf nicht von vornherein, sondern wird später, zunächst in Musterregionen, mit wissenschaftlicher Begleitung getestet. Darauf hat sich die Regierung laut den Ministern nach Verhandlungen mit der EU-Kommission geeinigt.
Der nächste Schritt, der nun im April erfolgen soll, ist die Einführung des ersten konkreten Gesetzentwurfs zur Regelung der Verwaltung, des Anbaus und der Vereine – der sogenannten Cannabis Social Clubs. Nach der Abstimmung in der Regierung muss der Gesetzentwurf von Bundestag und Bundesrat, den beiden Häusern des Deutschen Bundestages, gebilligt werden.
SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, einen „kontrollierten Vertrieb von Cannabis für den Konsum von Erwachsenen in Schankgeschäften“ einzuführen. Bereits im Herbst hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) diesbezügliche Vorschläge vorgelegt. Allerdings gab es von Anfang an Bedenken, dass die Pläne an EU- und Völkerrecht scheitern würden.
In einer Pressekonferenz mit Landwirtschaftsminister Sam Özdemir (Grüne) sprach Lauterbach über das Zwei-Säulen-Modell. Die erste Säule sieht vor, dass der Anbau und Verkauf von Drogen zunächst in Cannabis-Clubs möglich sein soll, wo nicht mehr als 25 Gramm gekauft werden dürfen. Der Kauf von bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat muss legal sein. Auch der private Anbau von bis zu drei Pflanzen ist erlaubt.
Darüber hinaus plant die Regierung die Einrichtung eines Pilotprojekts, das den Aufbau legaler kommerzieller Lieferketten ermöglicht, die vom Staat besser kontrolliert werden können. „Es soll ein Pilotprojekt entwickelt werden, das als Grundlage für eine europäische Cannabispolitik dienen könnte, die auf Prävention statt Kriminalisierung des Konsums setzt“, sagte Lauterbach.
„Wir schaffen kein Problem, wir versuchen, ein Problem zu lösen. Wir wissen, dass uns die Strafjustiz nicht sehr weit bringt. Wir wollen die Jugend schützen, wir wollen den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität bekämpfen“, sagte der Minister in seiner Rede. „Ziel ist es, den Konsum von Cannabis sicherer zu machen. Es geht um eine kontrollierte Versorgung von Erwachsenen mit Cannabis innerhalb klarer Grenzen“, fügte er hinzu.
Der Minister bezeichnete frühere Maßnahmen zur Cannabiskontrolle als „fehlgeschlagen“. „Die Zahl der auf nationaler Ebene registrierten Drogendelikte steigt seit Jahren. Die Strenge des Strafrechts bringt uns nicht weiter.“ Und Minister Özdemir, der betonte, dass die Freilassung nur für Erwachsene gelte, merkte an: „Wer heute nicht glücklich ist, ist ein illegaler Menschenhändler und ein Krimineller. Der Schwarzmarkt wird wütend sein.“
Die Überarbeitung des Dokuments wurde nach Rücksprache mit der EU-Kommission notwendig. Sie seien laut Lauterbach zu dem Schluss gekommen, dass der bisherige Text, den sie im Oktober vorgelegt hatten, geändert werden müsse. Die Bundesregierung strebte zunächst eine weitergehende Legalisierung an, die wohl im Widerspruch zum EU-Recht stünde, das die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Verkauf illegaler Drogen wie Cannabis unter Strafe zu stellen.
Auf die Frage, ob der halblegale Cannabiskonsum in den Niederlanden als Modell für eine Reform diene, verneinte Lauterbach: „Wir verwenden das niederländische Modell eher als Richtlinie dafür, was wir nicht tun sollten.“ Die Niederlande verfolgen eher eine Politik der Toleranz als der Legalisierung weicher Drogen. Der Verkauf gilt als Straftat, der Besitz von nicht mehr als 5 Gramm Cannabis (Haschisch und Gras) pro Person wird jedoch nicht strafrechtlich verfolgt. Sie können auch bis zu 5 Pflanzen anbauen. Es wird nur in berühmten Cafés verkauft, die bis zu 500 Gramm lagern können.
In Deutschland gehört die Legalisierung von Cannabis zu den Symbolprojekten der sogenannten Ampelkoalition. Jugendverbände von SPD, Grünen und FDP setzen sich seit Jahren für seine Freilassung ein. In ihrem Koalitionsvertrag einigten sich die drei Einheiten darauf, den Verkauf des Medikaments „in kontrollierter Weise an Erwachsene zu Erholungszwecken in autorisierten Geschäften“ zuzulassen.
Cannabis-Clubs
Die vorgeschlagenen Cannabis-Clubs in Deutschland werden „gemeinnützige“ Vereine mit maximal 500 Mitgliedern sein und gemeinsam Cannabis für Freizeitzwecke anbauen und nur für den Eigenkonsum an die Mitglieder abgeben können. Das Mindestalter der Partner beträgt 18 Jahre. Vereine müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen keine Eigenwerbung betreiben. Es ist verboten, mehr als einem Verein anzugehören.
Einem Clubmitglied dürfen nicht mehr als 25 Gramm Cannabis pro Tag und nicht mehr als 50 Gramm pro Monat verabreicht werden. Personen unter 21 Jahren erhalten maximal 30 Gramm pro Monat und unterliegen einer maximalen Gehaltsbegrenzung des Wirkstoffs. Die Kosten werden durch Mitgliedsbeiträge und gegebenenfalls einen zusätzlichen Betrag für jedes verteilte Gramm gedeckt.
In den Vereinsräumen ist kein Essen erlaubt, ebenso ist der Ausschank von Alkohol verboten. Außerdem gilt ein Mindestabstand zwischen Vereinen und Schulen und Kindergärten. Das Essen in der Öffentlichkeit in der Nähe von Schulen oder Kindergärten wird verboten. In Fußgängerzonen ist das Rauchen bis 20 Uhr verboten.
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