Für Verfolgte des Nationalsozialismus gibt es keine zeitliche Begrenzung. Der Rest muss innerhalb von zehn Jahren, also bis zum 19. August 2031, beantragt werden. Das neue Gesetz sieht auch die Generationentrennung vor: Die Eltern der Nachkommen müssen bis zum 31. Dezember 1999 geboren sein.
Vom NS-Regime (1933-1945) verfolgte Staatsbürger – meist Juden – wurden bei der Einwanderung in andere Länder ihrer Staatsbürgerschaft entzogen, ohne sie später wiederzuerlangen. Diese Personen und ihre Nachkommen können nun durch eine Erklärung die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
Gleiches gilt für die leiblichen Kinder deutscher Frauen, die vor 1949 Ausländer geheiratet haben (automatischer Verlust der Staatsbürgerschaft) und für die Kinder unverheirateter deutscher Männer mit einer zwischen 1949 und 1993 geborenen Mutter (siehe Kasten unten).
Vom 23. Mai 1949, dem Tag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg, bis zum 31. Dezember 1974 wurde die Staatsangehörigkeit nur von einem mit seiner Mutter verheirateten deutschen Vater auf Kinder übertragen. Dies lag, wie bereits erwähnt, daran, dass eine mit einem Ausländer verheiratete deutsche Frau automatisch ihre Staatsangehörigkeit verlor.
Die deutsche Mutter, die mit dem Vater ihrer Kinder verheiratet war, gewährte dieses Recht erst 1975, so dass deutsche Kinder, die mit Ausländern verheiratet waren, die zwischen 1949 und 1975 geboren wurden, keinen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit hatten. Dies entspricht den Kindern deutscher Männer, die vor 1993 geboren wurden und nicht mit ihren Kindern verheiratet waren.
Im ersten Versuch, eine Entschädigung zu erhalten, hat Deutschland 2012 die sogenannte „erleichterte Einbürgerung“ genehmigt. Um die Staatsbürgerschaft mit diesem Gesetz zu erwerben, brauchten legale Kinder von Frauen und Kinder unehelicher Männer jedoch vertiefte Kenntnisse der deutschen Sprache (ein erhöhtes Niveau, das 2019 auf den Durchschnitt gesunken ist), enge Bindungen zum Staat (z ). , in Deutschland gearbeitet oder studiert haben, ausreichende finanzielle Voraussetzungen für den Verbleib vorweisen und sogar eine Allgemeinbildungsprüfung in Deutschland bestehen. Es ist nicht mehr notwendig.
Bundesinnenminister Horst Sehofer kündigte im März an, die Bundestagswahl mit einer historischen Belohnung zu belohnen: „Unser Land freut sich sehr, dass die Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, obwohl wir ihre Vorfahren und alles, was sie hatten, geraubt haben. nicht nur eine Frage der Wiedergutmachung, sondern auch eine Bitte um Vergebung mit tiefer Scham.“
Wie geht es weiter?
Um herauszufinden, ob ein Ausländer einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat, werden zunächst die Vorfahren sowie die Geburts-, Einwanderungs- und Heiratsdaten überprüft.
Sie müssen dann alle notwendigen Unterlagen finden, von Geburts- und Heiratsurkunden bis hin zu Ihrem aktuellen Reisepass. Alles muss eine beglaubigte Übersetzung sein.
Beispielsweise können für in Brasilien lebende Personen Fragen, Informationen und Anliegen an die deutschen Konsulate in diesem Land weitergeleitet werden. Wer in Deutschland lebt, sollte sich an die jeweilige Stadtverwaltung wenden.
Prüfen Sie, ob Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten:
durch die Mutter
Ich wurde nach dem 23. Mai 1949 und vor dem 1. Januar 1975 geboren.
Meine Mutter war an meinem Geburtstag deutsche Staatsbürgerin.
Mein Vater war an meinem Geburtstag kein deutscher Staatsbürger.
Meine Eltern waren verheiratet, bevor ich geboren wurde.
Heirat mit einem Ausländer
Ich wurde am 23.05.1949 geboren.
Meine Mutter verlor ihre deutsche Staatsangehörigkeit, als sie vor dem 1. April 1953 einen Ausländer heiratete.
Mein Vater war an meinem Geburtstag kein deutscher Staatsbürger.
Ich wurde geboren, nachdem meine Mutter ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren hatte.
Auch mit einem Ausländer verheiratet
Ich wurde nach dem 23. Mai 1949 und vor dem 1. April 1953 geboren.
Meine Mutter war an meinem Geburtstag deutsche Staatsbürgerin.
Mein Vater war an meinem Geburtstag und an dem Tag, an dem er meine Mutter heiratete, kein deutscher Staatsbürger.
Meine Eltern heirateten nach meiner Geburt, jedoch vor dem 1. April 1953, wodurch ich meine deutsche Staatsangehörigkeit verlor.
durch den Vater
Ich wurde nach dem 23. Mai 1949 und vor dem 1. Juli 1993 geboren.
Meine Mutter war an meinem Geburtstag keine deutsche Staatsbürgerin.
An meinem Geburtstag war mein Vater deutscher Staatsbürger.
Meine Eltern waren nicht vor dem 1. Juli 1998 miteinander verheiratet.
Die Vaterschafts-Mutterschaft meines Vaters wurde anerkannt / das Vaterschafts-Mutterschaftsfeststellungsverfahren hat vor meinem 23. Geburtstag begonnen.
Als Nachkomme
Ich wurde am 23.05.1949 geboren.
Mein Vorfahre hat das Recht, eine Erklärung gemäß den vorstehenden Punkten abzugeben.
Autor: William Becker
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