Die Botschaft der Tschechischen Republik in London kündigt ein Auswahlverfahren für ein Praktikum im kaufmännischen und wirtschaftlichen Bereich an.
Die Botschaft der Tschechischen Republik in London bietet Studierenden tschechischer und ausländischer Universitäten mit dem Schwerpunkt internationaler Handel und internationale Beziehungen die Möglichkeit, ein unbezahltes Praktikum von Dauer zu absolvieren drei bis sechs Monate. Die Studierenden haben die einmalige Gelegenheit, wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Auslandsvertretung der Tschechischen Republik und der Wirtschaftsdiplomatie zu sammeln. Das Praktikum kann nur absolviert werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber spätestens ein Jahr nach Abschluss eines Bachelor-, Master- oder Promotionsstudiengangs Vollzeitstudent an einer Hochschule oder Absolvent eines Bachelor- oder Masterstudiums ist. Lehrlinge müssen eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis im Vereinigten Königreich haben, aber die Botschaft kann keine Patenschaft anbieten.
Während der Geltungsdauer der Coronavirus-Maßnahmen findet bis auf Weiteres ein Fernpraktikum statt.
Praktikumstermine (nach Vereinbarung kann der Termin angepasst werden): ?
Anforderungen:
- Ausgezeichnete Kenntnisse der tschechischen und englischen Sprache in Wort und Schrift.
- Interesse an der betriebswirtschaftlichen Agenda (Studium Wirtschaftswissenschaften / Außenwirtschaft von Vorteil)
- ausgezeichnete analytische Fähigkeiten
- gute PC-Kenntnisse
- gute Kommunikationsfähigkeiten
- zeitliche Flexibilität
- Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik
- Erlaubnis, im Vereinigten Königreich zu arbeiten und aufzuhalten
Inhalt des Praktikums:
- Suche nach Wirtschaftsthemen, Monitoring ausgewählter Branchen und Trendanalyse
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Organisation von wirtschaftsdiplomatischen Veranstaltungen
- Überwachung des öffentlichen Auftragswesens, Suche nach Geschäftsmöglichkeiten
- Übersetzungen und Berichterstellung in Tschechisch und Englisch
Wir bieten:
- Sammeln Sie wertvolle Erfahrungen in einem internationalen Umfeld.
- selbstständiges Arbeiten an zugewiesenen Aufgaben
- zeitliche Flexibilität der Praktikumsleistung
- Teilnahme an interessanten Seminaren und Konferenzen
- die Möglichkeit, eine Bescheinigung über den Abschluss eines Praktikums bei der Botschaft der Tschechischen Republik in London auszustellen
Der Antrag muss enthalten:
- Anschreiben in Englisch und Tschechisch: beinhaltet die Bewerbung für das Praktikum selbst, die Angabe der Spezialisierung, die Fachgebiete, für die sich die Person interessiert, den gewünschten Praktikumstermin (mindestens 3 Monate), Sprachkenntnisse.
- Formular „Praktikumsanträge“ – im Anhang
- Formular „Erklärung der natürlichen Person zur Autonomie“ – im Anhang
- Formular „Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ – im Anhang
- Strukturierter Lebenslauf oder Empfehlungen
- Studienbestätigung oder Nachweis über einen zufriedenstellenden Studienabschluss.
- Auszug aus dem Strafregister (darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
- Kopie des Personalausweises / Reisepasses mit Einwilligung zur Einholung einer Kopie (Datum, Unterschrift)
Senden Sie die Ausschreibungsanfragen einschließlich aller unten aufgeführten obligatorischen Anhänge per E-Mail an [email protected] (av kopii na [email protected]) bis in alle Ewigkeitund mindestens 9 Wochen vor dem Starttermin des gewünschten Standorts. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab in der E-Mail zu erkundigen, wenn der bereits gewählte Praktikumstermin nicht abgeschlossen ist.
Notiz: Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Praktikum. Ausschlaggebend für ihre Qualifikation sind das Interesse, die Bedürfnisse und die Möglichkeiten der Botschaft London. Das Praktikum begründet weder ein Arbeits- oder Dienstverhältnis noch begründet es den Anspruch des Auszubildenden auf Gehalt oder Kranken- und Sozialversicherung. Der Stipendiat ist verpflichtet, eine Kopie des aktuellen Kranken- und Unfallversicherungsausweises des Staates, in dem er das Praktikum durchführen wird, vorzulegen. Alle im Zusammenhang mit dem Praktikum anfallenden Kosten trägt der Praktikant aus eigener oder fremder Quelle. Lehrlinge müssen eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis im Vereinigten Königreich haben, aber die Botschaft kann keine Patenschaft anbieten.
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