Ein 35-jähriger Einwohner der deutschen Hauptstadt wurde auf der Autobahn A11, die von Berlin nach Stettin führt, von der Polizei angehalten. Laut der Veröffentlichung „Nordkurier“ transportierte der Mann keine illegalen Waren, sondern hatte etwas, das der Polizei nicht gefiel – Polnischer Führerschein, ausgestellt für einen deutschen Staatsbürger. Die Polizei entschied, dass das Dokument illegal sei und verhängte gegen den Berliner eine Geldstrafe von 1,8 Tausend. Geldstrafen 8,1 Tausend in Höhe von EUR (8,1 Tausend PLN).
Der 35-Jährige zog vor Gericht. In einer der Anhörungen erklärte er, warum er überhaupt polnische Dokumente verwende. Nun, er hat seinen deutschen „Führerschein“ verloren, weil er unter Drogen gefahren ist. Und wie er erklärte, nimmt die Erstellung eines neuen Dokuments in diesem Land viel Zeit in Anspruch. Also beschloss er, seine Prüfungen in Polen abzulegen, was er auch tat. Vor Gericht sagte der Mann, er habe keine andere Wahl. Sein Job erfordert ein Auto.
Es gab vor Gericht keinen Konsens darüber, was mit dem Fall geschehen sollte. Am Ende wurde jedoch beschlossen, das Verfahren einzustellen. Der Berliner muss also keine Strafe zahlen. Das Gericht erklärte schließlich, dass von einer „Fälschung“ des Dokuments keine Rede sein könne, da der Mann alle erforderlichen Prüfungen in Polen bestanden habe und schließlich die „Lizenz“ rechtmäßig ausgestellt worden sei.
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