In Deutschland wird eine Pflegereform vorbereitet. Der Stadtrat wird es im kommenden Mai vorlegen

Stärkere Begünstigung von Menschen, die Kinder großgezogen haben, bzw. umgekehrt Benachteiligung derjenigen, die keine Kinder haben. Dies ist eines der erwarteten Merkmale, die höchstwahrscheinlich in dem in Deutschland vorbereiteten Reformvorschlag zur Pflegefinanzierung auftauchen werden. Genauer gesagt versprach die Bundesregierung, diese Reform bis Ende Mai nächsten Jahres vorzulegen. Darüber berichtete das Fachmagazin Deutsches Ärzteblatt.

Das Bundesgesundheitsministerium will bis Ende Mai 2024 Empfehlungen für eine langfristig stabile und nachhaltige Finanzierung der Pflege vorlegen. Dies geht aus dem aktualisierten Gesetzentwurf zur Pflegeförderung und -entlastung hervor, der dem Fachmagazin vorliegt Deutsches Ärzteblattund worauf auch Bezug genommen wird.

Eines der Ziele der Reform der Pflegefinanzierung besteht darin, die Rentabilität der in Deutschland übrigens obligatorischen Pflegeversicherung zu steigern und teilweise an die Entwicklung des Preisniveaus anzupassen , die im vergangenen Jahr deutlich zugenommen hat. Und vor allem sind die Energiepreise gestiegen, die einen nicht unerheblichen Teil der Kosten der Langzeitpflege ausmachen, insbesondere in Einrichtungen wie Pflegeheimen.

Aus den bisherigen Ausführungen ergibt sich, dass bei der Reform der Pflegefinanzierung auch die Ausgabenseite der Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden sollte. Vier Bundesministerien werden an der Ausarbeitung der Reform beteiligt sein. Und das ist das Ministerium für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit und das Ministerium für Familie.

Die Versicherungsprämie sollte sich stärker an der Zahl der großgezogenen Kinder orientieren

Allerdings wird der oben genannte aktuelle Gesetzentwurf zur Pflegeförderung und -entlastung von Experten kritisiert, weil er unter anderem keine steuerliche Entlastung für die Pflegeversicherung vorsieht. Und das, obwohl die aktuelle Koalitionsregierung im Koalitionsvertrag solche Zugeständnisse versprochen hat.

Andererseits reagiert das Gesetz auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen April, in der es erklärt hatte, dass „die Erziehungsbemühungen der Eltern im Beitragsrecht zur Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind“.

Das Bundesgesundheitsministerium trägt dieser Kritik des Bundesverfassungsgerichts Rechnung und beabsichtigt daher, in der Pflegeversicherung eine Art Bonus für Versicherte einzuführen, die Kinder großgezogen haben, bzw. den sogenannten „Kinderlosen Zuschlag“ einzuführen. .

Während Menschen ohne Kinder einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten zum Regelsatz der Pflegeversicherung zahlen müssten, würde sich der Satz für Menschen mit Kindern ermäßigen. Und das bei 0,25 Prozentpunkten für jedes großgezogene Kind. Allerdings darf ein Versicherter mit Kindern maximal einen Prozentpunkt vom Basistarif der Pflegeversicherung abziehen. Allerdings soll dieser Abzug nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des betreffenden Kindes anerkannt werden.

Pflegebrigaden nur als Ergänzung zum Stammpersonal

Die Reform der Pflegefinanzierung dürfte auch die Situation für Leiharbeitskräfte in Pflegeheimen verändern. Und zwar in dem Sinne, dass in diesen Betrieben die Beschäftigung von Leiharbeitskräften bevorzugt mit einem regulären Arbeitsvertrag, also nicht mit dem Äquivalent einer Werkvertragsvereinbarung, wie wir sie in der Tschechischen Republik kennen, erfolgt.

Die Motivation für Arbeitnehmer, ein reguläres Arbeitsverhältnis zu führen, muss darin liegen, dass regelmäßige Lohnerhöhungen nur für Festangestellte möglich sein werden. Bei kurzfristigen Personalengpässen und vakanten Stellen bleiben Brigaden lediglich zusätzliche Instrumente zur vorübergehenden Sicherung vertraglich vereinbarter Kräfte.

„Insbesondere muss vermieden werden, dass wirtschaftliche Anreize zur Einstellung von Pflege- und Betreuungspersonal auf Kosten der Pflegegemeinschaft bzw. der Pflegebedürftigen und ihrer Familien entstehen“, heißt es in dem Dokument, aus dem das Deutsche Ärzteblatt zitiert.

Zdenka Musilova

Eckehard Steinmann

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