Das Recht auf Leben, aber nicht die Pflicht, um jeden Preis zu leben

Am selben Tag stimmte die Versammlung der Republik der Entkriminalisierung der Sterbehilfe zu, dem Deutschen Bundestag wurde ein parteiübergreifender Gesetzesvorschlag vorgelegt, der die Bedingungen regelt, unter denen das Recht auf einen menschenwürdigen Tod ausgeübt werden kann. Dieser Gesetzesvorschlag steht im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das am 26.02.2020 die Erbringung professioneller Suizidhilfe unter Strafe stellte und ein Grundrecht auf Hilfe zur Lebensbeendigung feststellte. Bedingungen der Würde. Die individuelle Würde jedes Einzelnen bedeutet nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, dass jeder sein Leben nach seinen eigenen Regeln selbst bestimmen kann und nicht gezwungen werden darf, unter Bedingungen zu leben, die mit seiner persönlichen Identität und seinem Leben unvereinbar sind oder ihre individuellen Überzeugungen und Überzeugungen. Das Recht deutscher Richter, ihr Leben zu beenden, ist eng mit dem Existenzrecht und der Identität und Individualität jedes Menschen verbunden. Daher beschränkt sich das Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht auf das Recht, eine Behandlung zu verweigern, einschließlich einer aktiven Entscheidung, das Leben zu beenden.

Das österreichische Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11.12.2020 auch das am 31.12.2021 in Kraft tretende Verbot der Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärt. Bis dahin soll das österreichische Parlament eingreifen und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Bearbeitung der Suizidhilfe festlegen.

Diese Entscheidungen sind nicht beispiellos. Bereits im September 2018 hatte das italienische Verfassungsgericht den Gesetzgeber angewiesen, die frühkindliche Betreuung und die Erbringung medizinischer Leistungen in diesem Bereich zu entkriminalisieren. Im September 2019 führte ein neues Urteil dieses Gerichts ein Rechtssystem ein, das Handlungen in Situationen unerträglichen Leidens und vollständiger Behinderung entkriminalisierte, wodurch der irreversible Prozess des Todes beschleunigt und die Person über die jüngste Zeit hinaus vor Leiden und Würde bewahrt wurde.

In diesen drei Fällen – in Deutschland, Österreich und Italien – haben wir auf Anregung der Gerichte Bewegungen zur Entkriminalisierung und Legalisierung der Sterbehilfe oder zur Selbstmordhilfe erlebt. In der Nähe in Spanien hat der Abgeordnetenkongress jedoch im Dezember 2020 einen Vorschlag für ein Gesetz zur Sterbehilfe genehmigt, bis eine Entscheidung des Senats vorliegt, die innerhalb der nächsten zwei Monate erfolgen soll.

Portugal und Spanien sind somit Beispiele für die Einführung von Mechanismen, die die Antizipation des Todes auf parlamentarischem Weg ohne vorherigen Impuls zur Verfassungsgerichtsbarkeit entkriminalisieren, anders als in Italien, Deutschland und Österreich. Der Trend ist in beiden Fällen derselbe: weg von der Kriminalisierung der Suizidhilfe und zur würdigen Anerkennung des Rechts auf Tod. Etymologisch bedeutet Sterbehilfe übrigens „guter Tod“.

Mit einem am vergangenen Freitag genehmigten Diplom entkriminalisiert das portugiesische Parlament unter bestimmten Voraussetzungen die derzeit im Strafgesetzbuch verankerte Praxis des Mordes auf Lebens- und Selbstmord. Die Vorwegnahme des Todes kann auf zwei Arten erfolgen: einerseits durch die Selbstverabreichung eines tödlichen Arzneimittels durch den Patienten oder durch einen Arzt oder medizinisches Fachpersonal. Mit anderen Worten, dieses Diplom deckt Situationen ab, die allgemein als „assistierter Suizid“ und „aktive freiwillige Sterbehilfe“ bezeichnet werden.

Baldric Schreiber

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