Deutsche Stadt Zittau (Zittau) in Sachsen will beim EuGH Klage gegen den Braunkohletagebau Turova einreichen Deutsche Medienberichte. Am Samstag, 25. März 2022, stimmte der Stadtrat einstimmig der Beschwerde zu. Dies ist eine Reaktion auf die Entscheidung des polnischen Klima- und Umweltministeriums Mitte Februar, eine Konzession für den weiteren Braunkohleabbau in Turów bis 2044 zu erteilen.
Deutschland habe keinen Grund, vor Gericht zu gehen, um den Bergbau in der Turova-Mine auszuweiten, sagte Klima- und Umweltministerin Anna Maskava am Freitag in einem Interview. Darauf wies der Leiter von MKiŚ in einem Interview mit TVP Info hin Der Protest gegen die Verlängerung des Bergbaus im Bergwerk Turow bis 2044 wurde nicht so sehr von der Bundesrepublik Deutschland, sondern von der sächsischen Stadt Zittau eingereicht..
Sie sagte, die Grenzstadt Zittau habe sich zuvor zu der Mine geäußert. Sie wies darauf hin, dass diese Argumente in der Generaldirektion für Umweltschutz analysiert und eine Antwort mit der Information übermittelt wurde, dass die Entscheidung zur Ausweitung des Bergbaus keine Auswirkungen auf die Umwelt habe, da sich der Tagebau in eine völlig andere Richtung bewege Deutschland hatte zu diesem Zeitpunkt keinen Grund, vor Gericht einzugreifen.
Der Streit mit Tschechien ist beigelegt
Sie erinnerte daran, dass ein ähnlicher Streit zwischen Polen und der Tschechischen Republik beigelegt wurde. – Der Vertrag wird ausgeführt, die Überwachung wird durchgeführt, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen werden vorbereitet – Sie sagte.
Sie fügte hinzu, dass die Entscheidung, den Bergbau bis 2044 zu verlängern, vor drei Wochen vom AT genehmigt wurde, da sie der Meinung sei, dass die Entscheidung richtig getroffen worden sei und dass die Sicherheit der Energieversorgung auch eine sehr wichtige Voraussetzung sei. – Damit ist das Verfahren abgeschlossen, die Entscheidung rechtskräftig, der Streit auf EU-Ebene beigelegt – stellte der Minister fest.
Die Stadtverwaltung von Zittau hat angekündigt, erneut gegen die polnische Regierung wegen der Mine Turowa vor Gericht ziehen zu wollen. Konkret geht es um die Mitte Februar getroffene Entscheidung des polnischen Klima- und Umweltministeriums, den Betrieb des Braunkohletagebaus Turow bis 2044 zuzulassen.
Nach Stadt, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den weiteren Betrieb notwendig, noch nicht rechtsverbindlich. Im vergangenen Herbst reichte Zittau Beschwerde gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Da die Entscheidung noch nicht gefallen ist, geht Zittau davon aus, dass das Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für den Weiterbetrieb noch nicht abgeschlossen werden kann.
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