Tribun. Deutschland will beim autonomen Fahren eine führende Rolle einnehmen. Um dies zu erreichen, wurde am 19. Mai ein neues Gesetz verabschiedet zu Der Bundestag macht den Weg frei für autonomes Fahren. Es schafft einen rechtlichen Rahmen, der es autonomen Fahrzeugen ab 2022 ermöglicht, auf öffentlichen Straßen im gesamten Hoheitsgebiet zu fahren. Es regelt auch die Erfassung und Nutzung von Daten.
Nach den Erfolgen 2020 in den USA mit Waymo, Nuro und Tesla musste Deutschland und seine Automobilindustrie auf das autonome Fahrzeug reagieren. Um Forschung und Entwicklung anzukurbeln und die Mobilität der Zukunft vielseitiger, sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten, hat die Bundesregierung ein Gesetz zum autonomen Fahren ins Parlament eingebracht.
Das neue Gesetz, das am 19. Mai 2021 verabschiedet wurde, schafft einen Rechtsrahmen, der es autonomen Fahrzeugen (genannt „Level 4“) erlaubt, auf offenen Straßen normal zu fahren. Es sei daran erinnert, dass bei Level 4 der Fahrer bei Aktivierung des automatisierten Fahrsystems diese nicht mehr überwachen muss. Das System übernimmt die volle Kontrolle über das Fahrzeug. Die Insassen des Fahrzeugs sind ausschließlich Passagiere und dürfen andere Aktivitäten ausführen. Durch die Deaktivierung der Fahrautomatik kann der Fahrer nach Belieben zum Lenkrad zurückkehren.
Mobilität von Personen und Gütern
Mit diesem Gesetz integriert Deutschland als erstes Land der Welt fahrerlose Fahrzeuge in die tägliche Mobilität. Ziel ist es, 2022 Fahrzeuge mit autonomem Fahren in Betrieb zu nehmen. Mit diesem großen Durchbruch muss die Automobilindustrie ihre Bemühungen um autonomes Fahren verstärken. Wie Bund und Automobilindustrie bei der dritten „Koordinierten Mobilitätsaktion“ vereinbart haben, will die Branche die neuen Chancen nutzen, um automatisierte Fahrzeuge in größerem Umfang einzuführen.
Flexibilität steht im Gesetz im Vordergrund: Der Betrieb autonomer Fahrzeuge ist in Szenarien maximaler Mobilität von Personen und Gütern möglich. Es ist klar, dass die Tätigkeit auf bestimmte geografische Gebiete beschränkt ist. Die Genehmigungen werden den Betreibern einzeln erteilt. Es sei darauf hingewiesen, dass nach diesem neuen Gesetz die Anwesenheit eines Wachmanns, der immer bereit ist, einzugreifen, nicht mehr erforderlich ist.
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