Dessen ist sich die Bundesregierung bewusst. Kürzlich wandte sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auf dem Regierungsportal „Make it in Germany“ direkt an Ausländer: „Wir brauchen Sie“ – „Wir brauchen Sie“.
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Siehe auch: Steht dem Arbeitsmarkt eine harte Landung bevor? „Wir sind den Arbeitsmarkt gewohnt“
Es wird einfacher, in Deutschland Asyl zu bekommen
Die Rolle von Ausländern auf dem deutschen Arbeitsmarkt begrüßt auch Bundeskanzler Olaf Scholz, der seinerseits ein vereinfachtes Verfahren zur Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft an Zuwanderer forderte.
In der Praxis sind die neuen Regeln bereits aussortiert. Die Regierungskoalition aus Sozialdemokraten (SPD), Grünen und der liberalen FDP hat sich darauf geeinigt. Änderungen werden übernommen unter anderem das Asylgesetz, das die Chancen für Menschen mit zulässigem Aufenthaltsstatus erhöhen wird. Auch die Zuwanderung von Fachkräften sollte erleichtert werden, Auch der Prozess der Einbürgerung wird vereinfacht.
In der Praxis gilt ab Oktober 2022 jeder, der seit fünf Jahren in Deutschland unter zulässigem Aufenthalt lebt eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ wird für eineinhalb Jahre erteilt. Personen, die keine Straftaten begangen haben, können in dieser Zeit ein ordentliches Aufenthaltsrecht erhalten. Das Verfahren ist für etwa 136.000 geplant. Ausländer.
Allerdings gibt es eine Bedingung: Sie müssen gut Deutsch sprechen, Ihren Lebensunterhalt von der Arbeit bestreiten und außerdem „sich ausweisen“. Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen können Sie das Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland erlangen.
Die Bundesregierung will zudem, dass alle Asylbewerber unabhängig von ihrer Aufenthaltserlaubnis an Integrations- und Sprachkursen teilnehmen können. Eine weitere Entlastung ist auch die Beschleunigung von Asylverfahren, etwa durch eine schnellere Übergabe von Einzelfällen an das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kreis der Personen, die Anspruch auf eine Blaue Karte haben, wird erweitert
Das Bundesarbeitsamt schätzt, dass Deutschland jedes Jahr einen Zuzug von 400.000 Menschen benötigt. Fachkräfte aus dem Ausland. Der Vorschlag, der darauf abzielt, die Attraktivität unseres westlichen Nachbarn für Fachkräfte aus Drittstaaten zu erhöhen, beinhaltet unter anderem die Förderung des Familiennachzugs. Angehörige von Arbeitnehmern müssen vor der Einreise nach Deutschland keine Deutschkenntnisse mehr nachweisen.
Die Regierungskoalition will auch die untere Einkommensgrenze senken, die zum Erhalt der sogenannten Blauen Karte berechtigt. Zur Erinnerung: Vor zehn Jahren wurde in Deutschland die sogenannte Blue Card eingeführt, die der amerikanischen „Green Card“ entspricht. Dadurch können Hochschulabsolventen ohne Prüfungsverfahren nur durch Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem deutschen Arbeitgeber nach Deutschland einwandern.
Die untere Einkommensgrenze, die zum Erhalt einer „Blauen Karte“ berechtigt, übersteigt 50.000 PLN pro Jahr. Mittlerweile sind viele Branchen mit Arbeitskräftemangel, z.B. im medizinischen Bereich, in der IT oder im Ingenieurwesen überwiegen niedrigere Gehälter. Durch die Senkung der Untergrenze können auch neue, beginnende Mitarbeiter, die weniger verdienen, die Karte erhalten.
So auch die deutsche Regierung den Kreis der Personen zu erweitern, die Anspruch auf eine „Blue Card“ für Personen ohne Hochschulbildung haben.
Neu im deutschen System wird die sogenannte Opportunity Card sein
Ebenfalls neu ist eine neue sogenannte „Opportunity Card“, die auf Basis eines Punktesystems Ausländern die Einreise nach Deutschland zur Suche nach Arbeit oder Ausbildung ermöglicht. Die Ausstellung des Ausweises soll nach „Qualifikation, Sprachkenntnissen, Berufserfahrung und Alter“ erfolgen.
Weitere Änderungsvorschläge betreffen die Neuregelung der Frage der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit.
– Wer dauerhaft in Deutschland bleiben und hier arbeiten will, soll auch wählen, wählen und gewählt werden. Auch er habe das Recht, Teil unserer Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten zu sein, kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz auf der Konferenz „Einwanderungsland Deutschland. Ein Dialog der Teilhabe und des Respekts“ an. Nach dem neuen Gesetz hat ein Ausländer, der ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, nach fünf Jahren das Recht, die Staatsbürgerschaft zu beantragen, statt acht.
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