Kinderlärm als Kündigungsgrund

Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Kinder, die während der Ausgangssperre Lärm machen, schreien und knallen, ein ausreichender Kündigungsgrund sind.

Das Urteil des Berliner Landgerichts beschreibt die Deutsche Welle. Er hat einen Streit zwischen den Mietern der Wohnung und deren Eigentümer beigelegt. Die ersten, die wiederholt Beschwerden über kindbedingten Lärm erhielten. Schließlich brach der Vermieter den Mietvertrag des Mieters und die Mieter weigerten sich, die Anklage zu verlassen.

„Der Vermieter hat einen Antrag auf Räumung unerwünschter Mieter gestellt, und das Landgericht Neukölln hat nach Anhörung der Zeugen Recht gehabt“, heißt es in der Zeitung. Die Mieter legten gegen die Strafe Berufung ein, verloren sie aber auch vor dem Amtsgericht.

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Das hat das Gericht laut Deutsche Welle festgestellt „Die Forderung nach sozialer Toleranz für lärmende Kinder hat ihre Grenzenworüber man reden kann, wenn Eltern ihre Kinder während der Ausgangssperre nicht schlafen lassen“.

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Baldric Schreiber

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