Übereinkommen von 1951 | UNHCR

Flüchtlinge gehören zu den am stärksten gefährdeten Menschen der Welt. Das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 bildet zusammen mit dem Zusatzprotokoll von 1967 einen Rahmen für die Gewährleistung des Flüchtlingsschutzes.

Dies sind die wichtigsten Rechtsinstrumente, die die Grundlage der Arbeit des UNHCR bilden.

Dieses Übereinkommen bietet eine international anerkannte Definition der Zahl „Flüchtling“ und beschreibt detailliert den Rechtsschutz, die Rechte und die Unterstützung, auf die ein Flüchtling Anspruch hat.

UNHCR ist eine Art „Hüter“ beider Instrumente. Darüber hinaus hilft es den Regierungen, ihre nationalen Vorschriften zu harmonisieren, um sicherzustellen, dass Flüchtlinge Schutz erhalten und ihre Rechte ausüben können.

Leitprinzipien

Der wichtigste Grundsatz der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (im Folgenden als Flüchtlingskonvention von 1951 bezeichnet) ist die Nichtzurückweisung, was bedeutet, dass kein Flüchtling in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem sein Leben oder seine Freiheit ernsthaft bedroht ist. .

Dieses Dokument legt grundlegende Mindeststandards für die Behandlung von Flüchtlingen fest. Dazu gehört die Gewährleistung ihrer Rechte auf Wohnraum, Arbeit und Bildung, während sie vertrieben bleiben, damit sie ein unabhängiges Leben unter würdigen Bedingungen führen können. Darüber hinaus werden die Verantwortlichkeiten von Flüchtlingen in den Aufnahmeländern festgelegt und Besonderheiten für Personen dargelegt, die nicht die Voraussetzungen für die Flüchtlingseigenschaft erfüllen, beispielsweise solche, die Straftaten begangen haben.

Andererseits werden darin die rechtlichen Verpflichtungen der Länder aufgeführt, die dem Übereinkommen und möglicherweise dem Protokoll beigetreten sind.


Wir laden Sie ein, das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und das Konsultationsprotokoll von 1967 herunterzuladen.

Lesen Sie das Übereinkommen und sein Protokoll (PDF)

Amal Schneider

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