Pressemitteilung der Beobachtungsstelle für Freiheiten und Digitales (OLN), Paris, 24. April 2023.
Das Olympiagesetz wurde schließlich am 12. April verabschiedet. Im Zuge dessen beschlagnahmten Abgeordnete der Opposition den Verfassungsrat. Die Beobachtungsstelle für Freiheiten und digitale Inhalte (OLN) übermittelte ihre Beobachtungen in einem Brief (hier verfügbar) und forderte den Verfassungsrat auf, Artikel im Zusammenhang mit algorithmischer Videoüberwachung (Artikel 7), Körperscannern (Artikel 11) und Zutritt zu Stadien zu zensieren. (Artikel 12).
Nachdem OLN den Kampf gegen algorithmische Videoüberwachung (VSA) im Parlament angeführt hatte, bekräftigte OLN gegenüber dem Verfassungsrat seine Kritik an dieser Massenüberwachungstechnologie, die mit diesem Gesetz erstmals in Europa eingeführt wurde. Die Gefahren, die von VSA für Freiheiten ausgehen, ergeben sich direkt aus dem Design und Betrieb von Verhaltenssoftware.
Die Arbeit beginnt mit einem didaktischen Fachvortrag zur Entwicklung algorithmischer Systeme. Anschließend wird demonstriert, dass die Verwendung von VSA erfüllt weder das Erforderlichkeitserfordernis noch das Verhältnismäßigkeitserfordernis.
Einerseits hat es die Regierung versäumt, die Nützlichkeit oder Wirksamkeit von VSA bei der Verhinderung von Gesetzesverstößen, Straftaten oder angeblich riskanten Situationen konkret und greifbar nachzuweisen. Andererseits sind die Rechtsverletzungen im Verhältnis zum erklärten Ziel zu groß, als wären die gewährten Garantien illusorisch: Sie alle hängen vom guten Willen des Staates ab, die Intransparenz der von der Privatwirtschaft entwickelten Algorithmen nie befragt worden.
DER Verwischen beabsichtigter ‚Ereignisse‘ mit Algorithmen, die in Gesetzen oder parlamentarischen Debatten nie genau definiert wurden, wurde verurteilt. Sie werden erst später per Erlass geklärt. Die CNIL wird sicherlich konsultiert, aber ihre Meinung ist nicht bindend. Vor allem ist es schwierig, sich auf diese Institution zu verlassen, weil sie sich in dieser Angelegenheit als erfolglos erwiesen hat, insbesondere weil sie ihre Rolle als Gegengewicht verloren hat.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde kürzlich erlassen für verfassungswidrig erklärt Predictive-Policing-Software. Sie ist berücksichtigt problematische algorithmische Verarbeitung, da sie neue, aufdringlichere Informationen über Personen erstellt und enthüllt. Der Verfassungsrat wurde eingeladen, sich davon inspirieren zu lassen.
OLN argumentierte auch mit der Inkonsistenz von Artikel 11 mit der Verfassung, die dies vorschreibt Körperscanner Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre und Artikel 12, der neue unverhältnismäßige Strafen vorsiehtins Stadion einbrechenund es ist zu befürchten, dass sie hauptsächlich auf militante Aktivitäten abzielen und andere repressive Bestimmungen des Gesetzes erweitern.
Der Verfassungsrat hat nun einen Monat Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Seine frühere Rechtsprechung zur Aufrechterhaltung der neuesten Sicherheitsgesetze (Internal Security Act, Terrorism Censorship Regulation Transposition Act, LOPMI) verheißt nichts Gutes. Wie dem auch sei, die an OLN beteiligten Gesellschaften und Organisationen machen weitergegen jedes der VSA-Experimente vorgehen und diese Eskalation zu einem immer allgemeineren Überwachungsstaat verurteilen.
OLN-Unterzeichnerorganisationen: CECIL, Kreis TerminalMenschenrechtsliga (LDH), dem französischen Anwaltsverband (FAS), Justizsyndikat (Memorandum des Verstehens), La Quadrature du Net (LQDN).
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