Als sich die Bayern-Mitglieder an diesem Freitag (27.) zur Jahreshauptversammlung des Vereins in München versammelten, wird ein Thema nicht zur Sprache kommen: das klare Bekenntnis des Klubs zu den Menschenrechten.
Nach Angaben der ARD lehnte der Vorstand der Bayern den Vorschlag eines Mitglieds ab, in das Statut eine Satzung aufzunehmen, die den Verein verpflichtet, sich zu den Menschenrechtsprinzipien der Vereinten Nationen (UN) zu verpflichten.
Wahl der Herausgeber
Der am 11. Oktober von einem Mitglied des FC Bayern München vorgelegte Vorschlag, basierend auf der gesellschaftlichen Verantwortung und dem Vorbild des Vereins, sieht einen zusätzlichen Abschnitt in der Vereinssatzung mit dem Titel „Zweck und Verantwortung“ vor: „Der Verein bekennt sich zur Wahrung der Menschenrechte gemäß mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und setzt sich für den Schutz dieser Rechte ein.
Diese Zeile bezieht sich auf das UN-System von 2011, das darauf abzielt, Standards in Bezug auf Wirtschaft und Menschenrechte zu verbessern.
Der Vorstand des FC Bayern hat beschlossen, der Hauptversammlung des Klubs „wegen mangelnder Zulässigkeit“ keinen Antrag zu stellen. Der Verein macht geltend, dass er als Organisation nicht in die Kategorie „öffentliche“ oder „gewerbliche Gesellschaft“ im Sinne dieser Richtlinien falle.
Kritik an den Menschenrechten
Menschenrechtsaktivisten haben den Klub oft für seinen Umgang mit Katar kritisiert, der wegen angeblicher Zwangsarbeit im Vorfeld der umstrittenen WM 2022 verurteilt wurde.
In diesem Jahr unternimmt der FC Bayern jedoch seine zehnte jährliche Trainingsreise in das kleine Golfland in der Bundesliga-Winterpause, und in den letzten Jahren hat sich der Verein mit dem Flughafen Doha und der staatlichen Fluggesellschaft Qatar Airways zusammengetan.
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