Wettbewerbswidrige Praktiken Deutsche Umfrage zur Einstellung von Google zu den Medien

(Berlin) Deutsche Wettbewerbsgendarmen gehen weiter gegen die digitalen Giganten vor und kündigen am Freitag eine Untersuchung gegen Googles Nachrichtendienst an, der selektive Inhalte anbietet, die die Behörde auf Diskriminierung bestimmter Medien überprüfen will.



Das Bundeskartellamt übt die neuen Befugnisse aus, die ihm durch ein kürzlich verabschiedetes deutsches Gesetz gegen die Praktiken von Internetgiganten verliehen wurden, und leitet seit Anfang des Jahres umfassende Ermittlungen ein.

Google News-Viewer

In diesem neuen Verfahren will er das Angebot der amerikanischen Suchmaschine Google News Showcase im Detail erkunden: ein im vergangenen Herbst in Deutschland gestarteter Dienst, mit dem man für Partnermedien wie den Spiegel, den Stern oder die Zeit bezahlen kann. Eine Auswahl an Rich Content von Google.

Für News Showcase kauft Google auch kostenpflichtige Artikel von Verlagen, um sie den Lesern kostenlos anzubieten.

„Die Zusammenarbeit mit Google kann für Verlage und andere Informationsanbieter attraktiv sein und Verbrauchern neue oder verbesserte Informationen bieten. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass keine Diskriminierung zwischen den verschiedenen Verlagen stattfindet“, erklärt Andreas Munds, Vorsitzender des Bundeskartellamts, in einer Pressemitteilung.

„Die starke Position von Google sollte konkurrierende Angebote von Verlagen oder anderen Anbietern nicht ausschließen“, fügte er hinzu.

Das im vergangenen Januar verabschiedete neue deutsche Kartellgesetz stärkt die Befugnisse der Kartellbehörde zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Praktiken großer Digitalkonzerne. So kann das Bundeskartellamt wettbewerbswidrige Praktiken von marktbeherrschenden Unternehmen untersagen.

Seit Januar hat die deutsche Behörde laut Gesetz eine wettbewerbswidrige Untersuchung gegen Google, Facebook und Amazon eingeleitet.

Baldric Schreiber

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