Deutsche Aufsichtsbehörden testen Tesla auf Autopilot in seinen Fahrzeugen, da die regulatorische Kontrolle über die Fahrerassistenztechnologie durch den US-Autohersteller verschärft wird.
Das KBA untersucht den automatischen Spurwechsel von Tesla
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüft die automatische Spurwechselfunktion des Autoherstellers und dessen Zulassung für den Einsatz in Europa, berichtet die Zeitung Bild am Sonntag.
Kommerzialisierungsrisiko des selbstfahrenden Tesla-Systems
KBA stehe auch in Kontakt mit der niederländischen Kfz-Behörde, die für die Zulassung von Tesla-Autos in Europa zuständig sei, so die Zeitung. Die verstärkte Überwachung des Tesla Autopilot-Systems stellt ein Risiko für die Kommerzialisierung der selbstfahrenden Technologie des Autoherstellers dar.
Zweite NHTSA-Untersuchung zu möglichem Autopilot-Fehler
Vergangene Woche hat die National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA/US) eine zweite Untersuchung zu einem möglichen Autopilot-Defekt bei Tesla-Autos eingeleitet. Der Elektroautohersteller wird zunehmend kritisiert, unter anderem, wie er den Selbstantrieb des Fahrzeugs benannt hat und ob er ausreichend gegen Fahrlässigkeit und Machtmissbrauch geschützt ist.
Tesla steht in Deutschland vor regulatorischen Hindernissen
Eine kürzlich von deutschen Aufsichtsbehörden durchgeführte Untersuchung verschärft nur die regulatorischen Hindernisse, denen ein Elektroautohersteller auf der anderen Seite des Rheins gegenübersteht. In Teslas erstem europäischen Werk in der Nähe von Berlin waren die Fortschritte langsamer als erwartet, da Umweltgruppen Bedenken hinsichtlich des Wasserverbrauchs und damit verbundener Probleme hatten.
Tesla unterliegt in Südkorea einer behördlichen Entlassung
Tesla ist unterdessen von südkoreanischen Aufsichtsbehörden kritisiert worden, wo die Kartellbehörde eine Untersuchung zu Berichten eingeleitet hat, wonach der Autohersteller in der Werbung die Leistung seiner Fahrzeuge übertreiben könnte. Unter Bezugnahme auf einen Beamten der Korea Fair Trade Commission (KFTC) sagte Reuters, dass Tesla für schuldig befunden werden könnte, die Palette einiger Elektrofahrzeugmodelle, die es im Land anbietet, erweitert zu haben.
Tesla behauptet, dass sein Model 3 mit einer einzigen Ladung ungefähr 528 km zurücklegen kann. Sollten sich die Angaben des Herstellers als übertrieben herausstellen, wäre dies ein Verstoß gegen das Lauterkeits- und Lauterkeitsgesetz.
Unsere Meinung von leblogauto.com
Tesla Autopilot scheint zunehmend am Schnittpunkt verschiedener Regulierungsbehörden zu stehen. Und die Tatsache, dass das autonome Fahrsystem genannt wird – und damit implizit qualifiziert – hilft dem Fall nicht weiter und trägt zur Verwirrung bei.
Tatsache bleibt, dass dieses Thema vor allem zwei Länder beschäftigt – Deutschland und Südkorea –, wobei die Automobilindustrie für die nationale Wirtschaft sehr wichtig ist.
Quellen: Bloomberg, Reuters, Sonntagsbild
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