Bundesverfassungsgerichtsministerin Sibylle Kessal-Wulf kommt auf Einladung von EMERJ nach Brasilien

Bundesverfassungsgerichtsministerin Sibylle Kessal-Wulf kommt diese Woche auf Einladung der Escola da Magistratura do Estado do Rio de Janeiro (EMERJ) nach Brasilien. Am 3. August wird der Minister zusammen mit Minister Luiz Fux, Präsident des Gerichtshofs, und Minister Luís Roberto Barroso vor dem Bundesgerichtshof (STF) über Fake News und Meinungsfreiheit sprechen. Bei dem Treffen werden auch Minister Mauro Campbell, Wahlgeneralinspektor des Obersten Wahlgerichts (TSE); Richter Luis Felipe Salomão vom Obersten Gerichtshof (STJ); und der deutsche Botschafter in Brasilien, Heiko Thoms.

Am 12. August wird der deutsche Richter Kessal-Wulf im Auditorium des Special Organ of the Court of Justice of the State of Rio de Janeiro (TJERJ) Referent beim Seminar „Fake News, Hate Speech and Freedom of Expression in Brasilien und Deutschland“. Die Veranstaltung ist eine Initiative von NUPEPAJ, koordiniert von der Generaldirektorin von EMERJ, Richterin Cristina Tereza Gaulia, von NUPELEIMS, koordiniert von Richter André Gustavo Correia de Andrade, und von NUPEDICOM, koordiniert von Prof. Karina Fritz; alle sind Zentren der EMERJ-Forschung.

Die Anwesenheit eines Vertreters des einflussreichsten Verfassungsgerichts in den Ländern römisch-germanischer Tradition wird zu einer wichtigen internationalen wissenschaftlichen Aktivität mit großen Auswirkungen auf die brasilianische Rechtsgemeinschaft führen.

Die aus Niedersachsen stammende Sibylle Kessal-Wulf trat 1985 als schleswig-holsteinische Landesrichterin in die deutsche Richterlaufbahn ein. Sieben Jahre später wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. 1995 promovierte er an der Universität Kiel im Bereich Gesellschaftsrecht.

2001 wurde sie zur Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) ernannt, dessen Präsidentin sie zehn Jahre später wurde. Im Dezember 2011 wurde sie zum Mitglied des Bundesverfassungsgerichts ernannt.

Sie ist Autorin wichtiger Urteile vor deutschen Oberlandesgerichten, darunter die Entscheidung von 2020, die den sogenannten „assistierten Suizid“ im Land erlaubte.

Helene Ebner

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