Die Amerikanerin Meta verliert eine Runde gegen den deutschen Renngendarm

Nach Angaben der Behörde steht die Verarbeitung von Informationen durch die Muttergesellschaft von Facebook nicht im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung.

Der Social-Networking-Gigant Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, erlitt am Dienstag einen Rückschlag im europäischen Recht, als er ein von der deutschen Wettbewerbspolizei verhängtes Verbot der Verwendung personenbezogener Daten von Nutzern anfocht. WettbewerbsbehördeBei der Ausübung seiner Befugnisse kann die Vereinbarkeit von Geschäftspraktiken mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigt werden“ ist in Europa gültig, so Athanasios Rantos, Generalanwalt des Gerichtshofs der EU.

Die Schlussfolgerungen des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend, aber dieser Gerichtshof folgt ihnen häufig, wenn er sein Urteil fällt. Meta sammelt Daten von anderen Diensten als Facebook, wie Instagram und WhatsApp, sowie von Websites Dritter, die von Benutzern besucht werden. Die deutsche Bundeswettbewerbsbehörde untersagte Meta die Umsetzung dieser Politik und ordnete an, diese Praxis einzustellen.

Sein Argument: Die betreffende Datenverarbeitung verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sei daher ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Meta in sozialen Netzwerken. Meta hingegen bestreitet diese dem Wettbewerbspolizisten eingeräumte Kompetenz und legte gegen diese Entscheidung Berufung beim deutschen Gericht in Düsseldorf ein, das den Fall an einen europäischen Richter übergab. Das folgende Urteil könnte Europas wiederholte Kritik an Gaff untermauern, nämlich die umstrittene, sogar unkontrollierte Verwendung von persönlichen Daten der Nutzer.

2018 hat Brüssel mit der Einführung der DSGVO eine Sicherheitsmaßnahme eingeführt, die sich in diesem Bereich als weltweiter Maßstab etabliert hat. Wenn Unternehmen ihre personenbezogenen Daten anfordern, müssen sie die Bürger um ihre Zustimmung bitten, sie über ihre Verwendung informieren und ihnen erlauben, die Daten zu löschen. Der bloße Besuch von Websites und Anwendungen bis zur Aktivierung der darin integrierten Auswahlschaltflächen stellt jedoch laut Generalanwalt keine Zustimmung des Nutzers zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten dar. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet. Anfang September wurde Instagram von der irischen Aufsichtsbehörde mit einer Rekordstrafe von 405 Millionen Euro belegt, weil es den Umgang mit Daten von Minderjährigen unterlassen hatte. Meta sagte, er plane, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Roswitha Pohl

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