Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag den Vortrag mehrerer Eltern gegen die Zwangsimpfung von Kindern gegen Masern zurückgewiesen. Laut den Richtern sei der Eingriff in die Rechte zwar erheblich, aber gerechtfertigt, um die Gesundheit der am stärksten gefährdeten Personen zu schützen, berichtete die dpa. In Deutschland ist eine Masernimpfung in Kindergärten und Kindergärten vorgeschrieben.
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Seit März 2020 gilt in Deutschland eine Verordnung, die eine Masernimpfung für Kinder ab einem Jahr vorschreibt, die Kitas oder ähnliche Einrichtungen besuchen. Eine Ausnahme bilden nur Kinder, die die Krankheit durchgemacht haben, und Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Die Einhaltung der Verpflichtung müssen die Eltern bei der Anmeldung nachweisen. Für Kinder, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung bereits die Einrichtung besuchten, hatten Eltern bis Ende Juli dieses Jahres Zeit, ihr Kind impfen zu lassen. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung kann eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro (mehr als 61.000 Kronen) verhängt werden.
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Mehrere Eltern, die sich weigerten, ihre Kinder gegen diese Infektionskrankheit impfen zu lassen, reichten beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen die neue Verpflichtung ein. Ihrer Ansicht nach stellt die neue Verpflichtung einen übermäßigen Eingriff in ihre Rechte und die Rechte ihrer Kinder dar. Die Verfassungsrichter lehnten dies jedoch ab.
„Ohne Grundrechte zu verletzen, hat der Gesetzgeber den Schutz der von einer Maserninfektion gefährdeten Personen über die Interessen der Antragsteller und ihrer Kinder gestellt“, erklärte das Landgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom Donnerstag. Ihm zufolge ist die Verpflichtung damit begründet, dass Masern schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Patienten haben können.
Die Masernimpfung ist auch für Lehrer und Erzieher obligatorisch. Die Pflicht gilt auch für Beschäftigte in Gesundheitszentren oder Orten, an denen viele Menschen konzentriert sind, beispielsweise in Flüchtlingslagern.
Eine Ausnahme gibt es für Personen, die vor 1971 geboren sind, da davon ausgegangen wird, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit an Masern erkrankt sind. Die Impfung gegen Infektionskrankheiten wird in Westdeutschland seit 1974 empfohlen. In der Deutschen Demokratischen Republik ist sie seit 1970 Pflicht.
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