Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan
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Kubicki nannte Erdogan auf einer Wahlkampfveranstaltung eine Kanalratte, wo er die steigende Zahl von Migranten kommentierte, die über die sogenannte Balkanroute die Europäische Union erreichen. Schuld an dem wachsenden Trend ist laut dem Politiker die Türkei, die ihre Grenzen nicht ausreichend schütze.
Später fügte Kubicki hinzu, dass er die Ratte für ein niedliches und intelligentes Tier hält, das oft in Kindermärchen vorkommt. Das berichtete die dpa unter Berufung auf den deutschen Anwalt Mustafa Kaplan, der Erdogan in Deutschland vertritt.
Kaplan bestätigte der Agentur frühere Informationen der Wochenzeitung Der Spiegel, dass er im Namen des türkischen Präsidenten eine Klage wegen Verleumdung eines deutschen Politikers eingereicht habe. Ihr zufolge wollte der Politiker Erdogan mit seiner Aussage anschwärzen. Diese Woche hat Ankara den deutschen Botschafter wegen der Erklärung vorgeladen.
Kubicki sagte am Freitag, er sei nicht besorgt über die Klage, weil Deutschland ein Rechtsstaat sei, der die Meinungsfreiheit schütze. „Die Tatsache, dass Erdogan seit Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2014 mindestens 200.000 solcher Klagen eingereicht hat, spricht für sich“, sagte der deutsche Politiker.
Die Beleidigung des Präsidenten ist in der Türkei ein Verbrechen, das mit bis zu sechs Jahren Gefängnis geahndet werden kann, wenn die Beleidigung öffentlich ausgesprochen wird. Unter Erdogans Herrschaft begannen die Behörden, mehrere Zehntausend Menschen wegen Beleidigung des Staatsoberhauptes strafrechtlich zu verfolgen.
Kritikern des Präsidenten und Menschenrechtsverteidigern zufolge nutzt Erdogan Artikel 299 des Strafgesetzbuchs, um seine Gegner einzuschüchtern. Das Vorgehen der türkischen Behörden wurde in der Vergangenheit auch von internationalen Organisationen kritisiert.
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