Der kürzlich von einem Sonderausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedete interne Bericht über künstliche Intelligenz verkörpert den Wunsch der europäischen Parlamentarier und der Mitgliedstaaten, die Regeln für künstliche Intelligenz weniger restriktiv und innovationsfreundlicher zu gestalten.
Axel Voss, ein christdemokratischer Europaabgeordneter, wurde angeklagt „Sättigung“ Unternehmen durch Überregulierung und argumentieren, dass das regulatorische Umfeld der EU mehr Möglichkeiten für Innovation bieten sollte.
Dies war die Grundlage für den Initiativbericht über künstliche Intelligenz im digitalen Zeitalter, der kürzlich vom AIDA-Ausschuss, einem im Jahr 2020 unter Herrn Voss eingesetzten parlamentarischen Gremium, verabschiedet wurde.
„Wir brauchen eine bessere Rechtsetzung, die auch aus den Fehlern der DSGVO lernt[Règlement général sur la protection des données, ndlr]»sagte Herr Voss bei der Präsentation des Berichts. Statt Unternehmen zu überfordern, solle das Gesetz zur Künstlichen Intelligenz eine klare Richtung vorgeben und Raum für Innovationen lassen.
Obwohl die AIDA-Kommission keine Regulierungsbefugnisse hat, könnte Herr Vosa, der auch ein einflussreiches Mitglied des Rechtsausschusses (JURI) ist, eine Schlüsselrolle beim AI-Gesetz spielen, dem führenden Rechtsakt der EU zur Definition von internationales Recht. Standards zur Regulierung der mit der Anwendung von KI verbundenen Risiken.
Die Führung des Parlamentsausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) zum Gesetz über künstliche Intelligenz wurde angefochten und JURI könnte von einer Verweisung an Herrn Voss profitieren. Die endgültige Entscheidung der Konferenz der Ausschussvorsitzenden zu diesem Thema wird voraussichtlich am Donnerstag, 18. November, getroffen.
Bedenken, dass das Gesetz über künstliche Intelligenz Innovationen behindern könnte, beschränken sich jedoch nicht auf christdemokratische Abgeordnete. Sie wurden Ende Oktober auch an den Europäischen Rat gerichtet, bei dem Bundeskanzlerin Angela Merkel die Notwendigkeit betonte „Innovation – freundliche Regulierung“.
Estland fordert ausdrücklich, dass Unternehmen nicht mit Regeln zur künstlichen Intelligenz überfrachtet werden.
„Der Umfang der Maßnahmen und die Definition von KI-Systemen sind derzeit zu breit“, sagte Marten Kok, stellvertretender Ständiger Vertreter Estlands bei der EU, gegenüber EURACTIV.
Der baltische Staat befürchtet auch, dass die EU möglicherweise noch weiter hinter den Investitionen des Privatsektors in Hochschulen zurückbleibt.
„Denken Sie daran, dass es für KMU mit moderaten Chancen schwierig sein kann, die ständig steigenden regulatorischen Anforderungen zu verstehen und mit ihnen Schritt zu halten – für große multinationale Unternehmen ist es einfacher.“, sagte Kok und fügte hinzu, dass sich die EU stärker darauf konzentrieren sollte, günstige Bedingungen für die Einführung von Hochschulen zu schaffen und die Verfügbarkeit hochwertiger Daten zu verbessern.
Herr Voss warnte auch, dass die EU im Technologiewettlauf im Rückstand sei und ihre Bemühungen verstärken müsse, um weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Festlegung internationaler Regeln zu spielen.
„Dies ist eine sehr strategische, bedeutende Entwicklung, und KI ist der wichtigste Teil davon, daher können wir es uns nicht leisten, zu scheitern.“sagte Voß.
Mehr persönliche Daten zur Verfügung stellen
Voss kritisierte in seinem Bericht auch die aktuelle Praxis des EU-Datenschutzregimes (DSGVO).
Das KI-Gesetz soll zwar sicherstellen, dass die von Technologieunternehmen eingesetzten Algorithmen hohen Standards wie Diskriminierungsfreiheit und Objektivität genügen, dies würde jedoch bedeuten, dass Unternehmen mehr personenbezogene Daten zur Verfügung stellen müssten.
„Ohne die Bereitstellung und den Austausch von Daten und personenbezogenen Daten können wir nicht erfolgreich sein“sagte Herr Voss.
Dies ist dem Bericht zufolge insbesondere im Gesundheitswesen der Fall, wo die spezifischen Einwilligungspflichten der DSGVO die Verarbeitung medizinischer Daten erschweren, was zu langen Verzögerungen bei der Entdeckung und dem Druck neuer Verarbeitungsmethoden führen kann. bürokratischer Aufwand für die Gesundheitsforschung, heißt es in dem Bericht.
Herr Voss betonte auch die Notwendigkeit, die derzeitige digitale Gesetzgebung zu reduzieren. Vielmehr sollte die EU „Fokus auf Umsetzung und Harmonisierung bestehender Gesetze“, oder er kündigte an.
Ein risikobasierter Ansatz zur KI-Regulierung
Zivilgesellschaftliche Gruppen argumentieren jedoch, dass die derzeitigen Bestimmungen des MI-Gesetzes nicht ausreichen, um die mit KI und Algorithmen verbundenen Risiken zu adressieren. Ein Bericht von Human Rights Watch (HRW) warnte davor, dass das KI-Gesetz schlecht konzipiert sei, um Menschen vor Algorithmen zu schützen.
„EU-Vorschlag reicht nicht aus, um Menschen vor Algorithmen zu schützen“sagte Amos Tho, HRW Senior Researcher im Bereich Künstliche Intelligenz.
HRW warnte, dass die Verordnung nur eine enge Liste von automatisierten Systemen verbiete, die als „hohes Risiko“ definiert seien.
Der aktuelle Gesetzesvorschlag zur künstlichen Intelligenz führt einen risikobasierten Ansatz für KI ein, wobei KI mit hohem Risiko strengen Auflagen unterliegt.
Obwohl HRW die Liste der Hochrisikosysteme als zu eng kritisiert hat, stimmen einige Mitgliedstaaten nicht zu.
„Wir müssen vermeiden, dass de facto ganze Branchen als risikoreich eingestuft werden. Risiken müssen zusammen mit den Vorteilen und Mehrwerten betrachtet werden, die KI in allen Sektoren bietet.Koks, ein estnisches Europaabgeordneter, sagte gegenüber EURACTIV.
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