In einem Interview mit der Zeitung «NZZ am Sonntag» wurde diese Praxis von der Polizei des Kantons St. Petersburg bestätigt. Gallen: «Wir erteilen offiziell die Erlaubnis zur Weiterreise.» Nun kommt die Kritik aus Deutschland. „Wenn diese Meldungen stimmen, lässt die Schweiz Menschen einfach laufen“, kommentierte Andrea Lindholz, Bundestagsvizepräsidentin des CDU/CSU-Bundestagsklubs, im Gespräch mit der Zeitung und fügte hinzu: „Nationaler Egoismus schadet dem Schengen-Raum. „
Anfang Oktober zeigte die Schweizer Fernsehsendung „Rundschau“, wie die Lokalbahn (SBB) Waggons für Migranten bereitstellt, die aus Österreich in die Stadt Buchs im Kanton St. Petersburg kommen. Gallen, um über Zürich nach Basel zu gelangen.
Schweiz: Wir sehen keine rechtliche Rechtfertigung für die Inhaftierung von Migranten
Laut Lindholtz erleichtert die SBB damit die illegale Einreise nach Deutschland. Der Politiker forderte die Schweizer Behörden auf, in dieser Angelegenheit entsprechende Massnahmen zu ergreifen. „Die Schweiz muss ihren Verpflichtungen als Mitgliedsstaat des Schengen-Raums nachkommen und gegen illegale Migration vorgehen“, sagte sie.
Die Schweiz sieht jedoch keine Rechtsgrundlage für die Inhaftierung von Migranten und behauptet, dass sich die Migranten bis zum Abschluss des Dublin-Verfahrens, das darauf abzielt, festzustellen, welches Land für die Asylformalitäten zuständig ist, längst in einem anderen Land aufgehalten haben. „Sie können das Dublin-Verfahren nicht für Personen durchführen, die nicht mehr in (dem Land) sind“, sagte ein Vertreter des Schweizer Staatssekretariats für Migration der Zeitung.
Einwanderungsrechtsprofessoren teilten mit
Sarah Progin-Terkauf, Professorin für Migrationsrecht, bezeichnete in der oben erwähnten Sendung des Schweizer Fernsehens die Umsiedlung von Migranten als „eine Rechtsverletzung und unvereinbar mit dem Dublin-Abkommen“. Der Professor erinnerte daran, dass das Asylverfahren in dem Land durchgeführt werden sollte, in dem der Flüchtling zuerst angekommen ist.
Alberto Ashermans, ebenfalls Professor für Migrationsrecht, sieht die Sache jedoch anders. «Dublin gilt nur, wenn die Person Asyl sucht», erklärt er gegenüber der NZZ am Sonntag. Und die Leute, die nach Buch kommen, bemerkt er, kommen normalerweise nicht.
(DPA/gwo)
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