Gesetzgebung und Überwachung sind Unterschiede bei brasilianischen Kaffeesorten in der Lieferkette

Vertreter von Kaffeeexporteuren trafen sich mit der deutschen Botschaft, um über ein Gesetz zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten zu diskutieren


Gestern, am 16. Mai, traf sich der Ausschuss für soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit (RSS) des Brasilianischen Rates der Kaffeeexporteure (Cecafé) mit Vertretern der deutschen Botschaft in Brasilien, um das deutsche Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten zu besprechen in Kraft. am 1. Januar 2023.

Bei dieser Gelegenheit erläuterte der Sozialattaché der Deutschen Botschaft, Manfred Brinkmann, die wichtigsten Punkte der neuen Gesetzgebung, die Auswirkungen auf Kaffeelieferanten in Brasilien hat, vor allem im Hinblick auf das Umwelt- und Sozialrisikomanagement bei der Herkunft des Getreides.

Während der Diskussionen wurden die Strenge der Gesetzgebung zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer sowie die Existenz staatlicher Strukturen und Mechanismen zur Arbeitsüberwachung, -kontrolle und -inspektion in Brasilien als sehr positiv hervorgehoben.

„Die deutschen Vertreter verstehen, dass diese Punkte für Transparenz beim Management sozialer Risiken entlang der Lieferketten sorgen, ein Wettbewerbsvorteil für Brasilien im Vergleich zu anderen Produktionsstandorten“, sagt Silvia Pizzol, RSS-Managerin bei Cecafé.

Neben dem Sozialattaché nahm auch der Attaché für Ernährung und Landwirtschaft der Deutschen Botschaft, Roland Mohr, an dem Treffen teil.

Quelle: Cecafe

Helene Ebner

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