Die vorgeschlagenen Änderungen sind Teil eines allgemeinen Trends in der künftigen Regulierung der E-Commerce-Branche. Im Rahmen dieses Trends wird die Wahl der Online-Architektur in der Wirtschaft immer wichtiger und im digitalen Umfeld muss „Recht“ in „Funktion“ übersetzt werden.
Button: „Vom Vertrag zurücktreten“ nicht nur für im Fernabsatz abgeschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen
Im Mai 2022 legte die Europäische Kommission einen Entwurf einer Änderungsrichtlinie vor Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte und absagen Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher.
Die Änderungen dienten zunächst nur dazu, den Schutz im Finanzdienstleistungsbereich zu erhöhen, was für den Durchschnittsverbraucher oft schwer nachvollziehbar ist. Durch die Änderungen soll sichergestellt werden, dass der Rücktritt vom Vertrag nicht belastender ist als der Vertragsabschluss, und die Bereitstellung der erforderlichen Informationen für Verbraucher vor Vertragsabschluss verbessert werden.
Ende Februar 2023 wurden Änderungen im Richtlinienentwurf vorgeschlagen, die die Pflicht zur Implementierung der Opt-out-Button-Funktion auch auf andere Arten von Fernabsatzverträgen ausweiten.
Derzeit beabsichtigt das Projekt nach weiteren Beratungen im Juni dieses Jahres, die Richtlinie zu Verbraucherrechten um einen neuen Artikel zu ergänzen. 11a, die die Platzierung einer Schaltfläche (oder einer ähnlichen Funktion) in der Weboberfläche des Online-Shops oder der mobilen Anwendung mit der Bezeichnung „Hier vom Vertrag widerrufen“ (oder ähnlich) erfordert. Der Knopf muss für den Verbraucher sichtbar und leicht zugänglich sein.
Siehe Prozedur LEX: Verzicht auf den Fernabsatzvertrag >
Wie setzt man neue Verantwortlichkeiten um?
Auszahlungen nach den neuen Regeln werden unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob der Verbraucher im Online-Shop identifiziert wurde (Einreichung), beispielsweise durch Einloggen in das Konto oder nicht. Der Verbraucher kann grundsätzlich unter Angabe bestimmter Daten (u.a. Vor- und Nachname, Vertragsbezeichnung) vom Vertrag zurücktreten. Für eingeloggte Nutzer soll das Opt-Out jedoch ohne Angabe dieser Daten aktiv sein (Erwägungsgrund 25 des Richtlinienentwurfs).
Der Verbraucher muss dann den Wunsch, vom Vertrag zurückzutreten, durch einen zusätzlichen Schritt bestätigen, der einen „Jetzt kündigen“-Button (oder einen ähnlichen) enthält.
Siehe Prozedur LEX: Informationspflicht bei Fernabsatzverträgen >
Der Unternehmer muss die Vertragskündigung (in einer automatischen Nachricht) unter Angabe von Datum und Uhrzeit bestätigen und die Bestätigung der Vertragskündigung auf einem dauerhaften Datenträger versenden.
Siehe auch: Ab 1. Januar gelten neue Regeln für den Einkauf während der Sendung und im Internet
Aufgrund der oben genannten Änderungen ist die Gegenwart Artikel 6 Artikel, der Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen auflistet, sollte um die Informationspflicht über den Opt-Out-Button erweitert werden.
In einigen EU-Ländern gibt es bereits die obligatorischen Funktionstasten des Fernabsatzvertrags. Das deutsche Gesetz hat bereits einen Online-Abonnement-Button eingeführt, und ab Juni 2023 können französische Verbraucher mit dem neuen „Abonnement“-Button auch Abonnementverträge kündigen.Widerstandstaste mit drei Klicks„.
Chatbots und Bot-Tipps für Remote-Finanzdienstleistungen
Wie oben erläutert, wird die neue Funktion – Auszahlungstaste – auch für Fernfinanzverträge obligatorisch sein. Damit sind die Veränderungen für Unternehmer in dieser Branche jedoch noch nicht beendet.
Siehe Prozedur LEX: Abmeldung von einem Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen >
Unternehmen im Finanzsektor, die automatisierte Beratungstools (sog. Roboadvice) einsetzen oder Kunden die Kommunikation über Chatbots ermöglichen, müssen Verbrauchern auch auf Wunsch des Kunden (nach Abschluss eines Vorvertrags) entsprechende Erläuterungen zu den angebotenen Dienstleistungen geben ). (Stufe), menschliches Eingreifen – dies kann kostenlos und während der Arbeitszeit des Unternehmers erfolgen.
Lesen Sie LEX: Anwendung des Verbraucherrechts auf eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt >
Neue Informationspflichten für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen
Darüber hinaus führt der Entwurf neue vorvertragliche Informationspflichten ein und sieht vor, dass der Unternehmer die erforderlichen Informationen „rechtzeitig“ (engl. pünktlich) vor Vertragsschluss. Wenn die vorgenannten Informationen weniger als einen Tag vor Vertragsschluss übermittelt werden, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher spätestens sieben Tage nach Vertragsschluss (auf einem dauerhaften Informationsträger) auf das Recht zum Rücktritt vom Vertrag hinzuweisen Vertrag.
Registrieren Sie sich für LEX: Ist es möglich, einen Telefonvertrag aus der Ferne außerhalb des Firmengeländes zu kündigen? >
Der aktuelle Katalog der Informationspflichten wird unter anderem um die Pflicht zur Angabe der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse des Unternehmers oder aller anderen dem Unternehmer zur Verfügung stehenden Online-Kommunikationsmittel erweitert. Darüber hinaus müssen Unternehmer die Verbraucher auch über z.B. Folgen einer verspäteten oder nicht erfolgten Zahlung, zu denen der Verbraucher verpflichtet ist, individuelle Preisanpassungen auf der Grundlage automatisierter Entscheidungsfindung und etwaige Umwelt- oder Sozialziele, die mit der Finanzdienstleistung abgedeckt werden, sofern vorhanden.
Siehe Prozedur LEX: Reklamation wegen Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag >
Auswirkungen von Veränderungen auf Unternehmen
Für alle online tätigen Unternehmen bedeuten die vorgeschlagenen Änderungen die Notwendigkeit, neue Funktionen technisch zu implementieren (oder aktuelle Tools anzupassen) sowie Regeln und Richtlinien anzupassen.
Die vorgeschlagenen Änderungen stießen unter anderem auf Kritik vom Europäischen Verband des Handwerks, kleiner und mittlerer Unternehmen – SMEunited.
Die Organisation forderte die Händler auf, sich frei an die neuen Verpflichtungen anzupassen, und wies darauf hin, dass die Vielfalt der Geschäftsmodelle, ihr Umfang und ihre technischen Möglichkeiten sowie das breite Spektrum an Waren und Dienstleistungen, die in der Europäischen Union verfügbar sind, keine einheitliche Lösung zulassen Modell mit Entnahmeknopf.
Registrieren Sie sich für LEX: Sollte ein Unternehmen seiner Informationspflicht gegenüber einem Nichtkäufer, der von einem Kaufvertrag aufgrund einer Rechtsübertragung zurücktritt, nachkommen und wie? >
Laut SMEunited entsteht technische Verwirrung hauptsächlich im Dienstleistungssektor, wo es viele verschiedene Arten von Dienstanbietern gibt, wobei einige Dienste auf Abonnements basieren, während andere Einzelkäufe sind, einige Dienste als Inhaltspakete verkauft werden und andere Dienste erfordern Hardwareinstallation oder -konfiguration.
Monika Hughes, kaufmännische Praxisberaterin und Marlēna Michalak, Junioranwältin in der Praxis Gesetze geistigen Eigentums Anwaltskanzlei Bird & Bird
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