TV Prima muss der Krankenschwester Věra Marešová eine halbe Million Kronen nebst Zinsen dafür zahlen, dass die Journalisten bei der Berichterstattung über ihr Strafverfahren die Unschuldsvermutung missachtet haben, entschied das Prager Stadtgericht am Donnerstag. Allerdings reduzierte das Bezirksgericht Prag 8 den der Frau zugesprochenen Betrag im vergangenen Jahr um einhunderttausend Kronen. Die Entscheidung ist endgültig. Die Frau hat auch andere Medien wegen der Berichterstattung über den Fall verklagt, und die Gerichte haben in allen Streitigkeiten bereits endgültig entschieden.
Marešová forderte in der aktuellen Klage ursprünglich die Summe von 6,7 Millionen Kronen, die auf einem Gutachten beruhte. Das Bezirksgericht sprach ihr 600.000 Kronen zu und verglich den Betrag insbesondere mit Nova Television, das Marešová 1,2 Millionen Kronen zahlen musste. Dabei nahm er insbesondere Rücksicht auf das Publikum. Allerdings hat das Bezirksgericht in seiner Entscheidung vom Donnerstag die Zahl der anstößigen Berichte und Beiträge nicht ausreichend berücksichtigt.
Während Nova nach Angaben des Gerichts mehr als hundert davon herausgab oder veröffentlichte, hatte Prima etwa 30 Sitzungen. Daher reduzierte das Gericht den zugesprochenen Betrag. Der Vorsitzende des Berufungsgremiums erklärte jedoch, dass es auch notwendig sei, die präventive Funktion der Genugtuung anzuwenden, und seiner Meinung nach sei die Entschädigung von einer halben Million Kronen angemessen. „In der Klage lag ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung vor, und dafür ist der Angeklagte verantwortlich“, sagte der Richter. „Die Angeklagte irrt, wenn sie meint, sie habe keine Fehler gemacht“, fügte er hinzu.
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