Das Abkommen über gutnachbarliche Beziehungen und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland sei erwartungsgemäß nicht erfüllt worden, sagt einer seiner Gründer, der deutsche Verhandlungsführer Wilhelm Hank. Und er erklärt, warum Polen in Deutschland kein Minderheitenstatus zuerkannt werden konnte.
Katarzyna Domagała-Pereira, Deutsche Welle: Vor 30 Jahren haben Sie über das polnisch-deutsche Abkommen gesprochen. Es heißt „Freundschaft“ und „gute Nachbarschaft“. Sind Sie stolz darauf?
Wilhelm Hainks: Zunächst einmal bin ich dankbar, dass das Abkommen eine gute Grundlage für die Entwicklung der polnisch-deutschen Beziehungen bilden konnte. Es war nicht einfach und konnte nur gelingen, weil sich die Menschen in den höchsten Positionen auf beiden Seiten mit vollem Einsatz für dieses Ziel einsetzen: die Zukunft Deutschlands und Polens in Europa.
Zunächst musste alles – gutnachbarliche Beziehungen, Zusammenarbeit und die Genehmigung der Grenze an Oder und Neise – in einem einzigen Vertrag geregelt werden. Aber es ist nicht passiert. Ende 1990 war ein Abkommen fertig, in dem Deutschland die Grenze anerkennt und ein halbes Jahr später ein gutnachbarschaftliches Abkommen. War letzteres für Deutschland ebenso wichtig wie für Polen?
– Es war ein sehr wichtiger Vertrag für die Wiedervereinigung Deutschlands. Nicht nur aus Sicht der Polen, sondern auch aus Sicht unserer westlichen Verbündeten war die Vereinigung nur mit Zustimmung der Westgrenze Polens möglich. Und diese Bestätigung wiederum hatte eine wichtige und politische Beziehung zum Abkommen über gute Nachbarschaft. Deshalb war uns dieser Doppel-Deal sehr wichtig.