Wie hat sich die private Krankenversicherung in Deutschland in den letzten 20 Jahren entwickelt?

Wie hat sich der Bestand der privaten Krankenversicherung (PKV) des Debeka Krankenversicherungs-Vereins aG entwickelt und wie entwickeln sich dessen Prämien im Vergleich zu den Prämien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? Um das herauszufinden, hat die Versicherung eine Analyse der letzten 20 Jahre durchgeführt. Die Studie für den Zeitraum 2003 bis 2023 wurde im Auftrag der Debeka von der Agentur Iges Institut GmbH durchgeführt. Debeka gibt an, dass damit mehr als 860.000 Menschen privat versichert seien. „Die aktuelle Iges-Studie ist eine Fortsetzung früherer Analysen zur Entwicklung der Prämien der Debek-Tochtergesellschaften in der PKV im Zeitraum 1997 bis 2017 und 2000 bis 2020.“ Dies geht aus der Pressemitteilung zur Analyse hervor.


Das könnte Sie interessieren: Ich bin ein Überbringer guter Nachrichten, sagt Jiří Běťák von Slavia nach seiner Rückkehr aus Baden-Baden


Eine leichte Entwicklung über zwei Jahrzehnte

Den Autoren der Studie zufolge zahlen Menschen, die seit 20 Jahren in der privaten PKV-Krankenversicherung versichert sind, im Durchschnitt etwa den gleichen Betrag wie diejenigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Konkret legt die Debeka einen monatlichen Beitrag von 565 Euro für vollversicherte Frauen und 558 Euro für vollversicherte Männer fest. Bei der GKV beträgt der Beitrag 555 EUR bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen.

Während der Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung 808 Euro beträgt, zahlen 84,8 % der Vollversicherten einen Beitrag zwischen 300 und 650 Euro. Laut Debeka liegt die Spanne der monatlichen Versicherungsprämien für geförderte Versicherte (mit Hilfsunterstützung) in 98 % der Fälle zwischen 100 und 350 Euro.

Staatsbedienstete unterliegen nicht der obligatorischen Krankenversicherung. Daher können sie ab Beginn ihrer Beamtenstellung eine private Krankenversicherung abschließen. Für die meisten Beamten bietet die private Krankenversicherung nicht nur bessere Leistungen, sondern ist auch deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung. Der Grund dafür ist, dass diese Arbeitnehmergruppe dank der Zuschüsse des Arbeitgebers nur einen Teil der Versicherungskosten tragen muss.


Sie könnten interessiert sein an: ČAP-Konferenz: 30 Jahre und 30 Jahre in der Zukunft


Für diesen Beamtenkreis ist eine Zuschussversicherung (Restkostenversicherung) vorgesehen. Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht, die sie in Form von Leistungen erfüllen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber einen Teil der Gesundheitskosten ihrer Arbeitnehmer übernehmen. Die daraus resultierende Differenz zwischen Gesundheitskosten und staatlicher Erstattung wird durch eine subventionierte Versicherung gedeckt. Beamte schützen sich so vor hohen Restkosten im Krankheitsfall.

Mitarbeiter erhalten einen staatlichen Zuschuss für Gesundheitsleistungen. Allerdings übernimmt der Arbeitgeber nicht die gesamten Kosten für die medizinische Versorgung. Die Höhe des Arbeitgeberanteils richtet sich nach der Stellung des Beamten, dem Staat und den familiären Verhältnissen.

Wiederholt höherer Anstieg der Versicherungsprämien

Im beobachteten Zwanzigjahreszeitraum kam es immer wieder zu deutlichen Erhöhungen der PKV-Versicherungsprämien. Beispielsweise im Jahr 2004 (14,2 % bei Vollversicherten), 2006 (11,4 %), 2010 (7,2 %), 2011 (9,3 %), 2017 (12,9 %). und im Jahr 2021 sogar 15 %. Im Jahr 2022 betrug die letzte Anpassung für Vollversicherte 6,7 %.

Auf einzelne Jahre umgerechnet stiegen die Beiträge für Vollversicherte jährlich um durchschnittlich 3,3 %, für Subventionsversicherte um 2,1 %. Im gleichen Zeitraum stiegen die durchschnittlichen GKV-Pflichtversicherungsbeiträge für Personen mit einem durchschnittlichen Bruttogehalt jährlich um 2,9 %.


Sie könnten interessiert sein an: Michal Šimon: Menschen nehmen Sachversicherungen auch als Dienstleistung wahr


Die Hürden für den Zugang zur privaten Krankenversicherung nehmen zu

Debeka weist in seiner Analyse darauf hin, dass die Prämien für die Altersversicherung trotz Spekulationen nicht rasant steigen werden. Die Höchstprämie wird für Vollversicherte etwa im Alter von 60 Jahren erreicht, bei einer Prämie von mehr als 600 Euro. Bis zum Alter von etwa 68 Jahren nimmt sie dann ab. Es folgt eine erneute Prämienerhöhung, die zumindest für Frauen ab dem 84. Lebensjahr wieder die Grenze von 600 Euro erreicht.

Wer auf eine private Krankenversicherung zurückgreifen will, wird im kommenden Jahr mit größeren finanziellen Anforderungen rechnen müssen. Die Hürden für den Zugang zu dieser Versicherung steigen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jüngst mitteilte, können nur noch Personen der privaten Krankenversicherung beitreten, die ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 5.775 Euro nachweisen können.

Die vollständige Studie (PDF 5,76 MB) können Sie HIER auf der Debeka-Website herunterladen

Eckehard Steinmann

"Dezent charmanter Zombie-Experte. Hardcore-Unruhestifter. Web-Freak. Begeisterter Musikwissenschaftler."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert