Luxofor verhandelt über neue Einbürgerungs- und Abschiebungsgesetze. Darüber kann der Bundestag im Januar entscheiden.
BERLIN das ist es | Schneller einbürgern, schneller abschieben: Über beides kann der Bundestag im Januar entscheiden, nachdem sich die Koalition geeinigt hat. Die gemeinsame Stellungnahme der Bundestagsfraktionen SPD, Grüne und FDP vom Mittwoch fiel knapp aus. „In konstruktiven Verhandlungen haben sich die Koalitionsfraktionen auf wichtige Gesetzesvorschläge geeinigt, die der heutigen Einwanderungsgesellschaft sowie den Grundsätzen von Menschlichkeit und Ordnung gerecht werden“, erklärten Rolf Mitchen (SPD), Christian Dier (FDP), Brita Haselmann und Katharina Dröge . (Bündnis 90/Grüne) für ihre Fraktionen. Nicht mehr.
Nach dem Ampelgesetz ist die deutsche Staatsangehörigkeit nun erst nach fünfjährigem Aufenthalt in Deutschland möglich. Zuvor musste man hier mindestens acht Jahre leben. In Ausnahmefällen sollte eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich sein: bei guten akademischen oder beruflichen Leistungen, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlicher Tätigkeit. Sie müssen Ihren alten Pass nicht mehr aufgeben: Was bereits für EU-Bürger und einige andere gilt, soll Gesetz werden.
Voraussetzung für die Einbürgerung ist, dass Sie keine staatliche Förderung erhalten. Die Grünen- und SPD-Abgeordneten hatten Ausnahmeregelungen für Behinderte und Menschen gefordert, die unverschuldet ihren Arbeitsplatz verloren haben – ohne Erfolg. Jetzt ist es eine Frage der Wahl. Die Räumungsregeln sind strenger. In den Wohnheimen soll den Behörden nicht nur der Zutritt zum ausgeschilderten Zimmer, sondern auch zu anderen Räumen gestattet werden. Darüber hinaus kann die „Nachentlassungshaft“ von bisher 10 Tagen auf maximal 28 Tage verlängert werden. Dies sollte nicht für Minderjährige gelten, es sei denn, es handelt sich um schwere Straftäter. Häftlinge, die das Land verlassen müssen, müssen nicht mehr über eine bevorstehende Abschiebung informiert werden. Auch Schlepper und Mitglieder krimineller Organisationen sollen leichter abgeschoben werden können.
Die Forderungen der Grünen
Die beiden Vorhaben, auf die sich die Ampelfraktionen nun geeinigt haben, sollten ursprünglich letzte Woche zur abschließenden Diskussion und Abstimmung auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden. Dazu kam es nicht, insbesondere die Grünen forderten Verbesserungen, die von der FDP abgelehnt wurden. Sie wollten beispielsweise, dass Menschen, die in Abschiebung oder Abschiebung warten, automatisch und unentgeltlich einen Pflichtverteidiger haben. Im Falle einer Abschiebung oder Ersthaft muss nun ein Anwalt bestellt werden, sofern nicht bereits eine rechtliche Vertretung vorhanden ist. Dies sollte jedoch nur geschehen, wenn die betroffene Person festgenommen oder inhaftiert wurde.
„Bei der Reform der gesetzlichen Rückführungsbestimmungen mussten wir schmerzhafte Kompromisse eingehen, die möglicherweise zu weiteren Schwierigkeiten für die Opfer führen“, sagte Grünen-Vizevorsitzender Konstantin von Nott. Aber die prozessuale Rechtsstaatlichkeit sorge dafür, dass jeder in einer solchen Situation künftig „technisch fundierte Rechtsberatung erhält“, sagte von Nott. Die Koalitionsabgeordneten würden außerdem per Gesetz klarstellen, dass die Rettung von Flüchtlingen auf See nicht mehr strafbar sei.
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