Wie die Website der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) berichtet, sind rund 70 Prozent der Anspruchsberechtigten auf die Grundrente Frauen.
Der Staat zahlt den Menschen keinen festen Betrag und passt ihre Rente nicht einmal an einen festen Betrag an, wie der Name schon sagt. Es handelt sich vielmehr um individuelle, leistungsorientierte Aufgaben.
Allerdings muss niemand eine Leistung beantragen. Die Sozialversicherung selbst wertet die Daten des Finanzamts automatisch aus und beginnt, die berechnete Leistung an alle Anspruchsberechtigten zu versenden.
Anspruch auf den Zuschuss haben nur arme Rentner, die seit mindestens 33 Jahren am Sozialversicherungssystem teilnehmen. Eine Person, deren Versicherungszeit bzw. Ersatzversicherungszeit mindestens 35 Jahre beträgt, hat dann theoretisch Anspruch auf einen Höchstbeitrag von 404,86 Euro (10.800 Kronen).
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Bei der Berechnung der Leistung werden von der Gesamtversicherungszeit nur diejenigen Jahre berücksichtigt, in denen der Bürger mehr als 30 Prozent und weniger als 80 Prozent des Grundgehalts verdient hat.
Rentner, deren Rente für Einzelpersonen maximal 1.250 Euro (33.350 Kronen) und für Paare maximal 1.950 Euro (52.000 Kronen) beträgt, können den vollen Beitrag erhalten. Von dem Betrag über dieser Grenze werden 60 Prozent der Grundrente abgezogen. Bezieht ein Rentner also eine Rente in Höhe von 1.300 Euro, erhält er zwar eine neue Leistung, diese wird jedoch um 30 Euro gekürzt.
Rentenpunktesystem.
In Deutschland wird der Rentenanspruch nach dem sogenannten Punktesystem berechnet. Für einen in der ehemaligen DDR lebenden Rentner ist jeder Punkt 31,89 Euro wert, im Westen 33,05 Euro. Für jedes Jahr, das in die Grundrente eingerechnet wird, wird allen, die das Durchschnittsgehalt beziehen, ein Punkt zugerechnet. Verdient jemand nur 80 Prozent des Durchschnittsgehalts, bekommt er 0,8 Punkte, verdient er 120 Prozent, bekommt er 1,2 Punkte und so weiter.
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Aus diesem Punktesystem leitet sich die Berechnung des Grundeinkommens ab. Für jedes Jahr, in dem das Einkommen des Rentners zwischen 30 und 80 Prozent liegt, können die Punkte bis zu 0,8 Punkte angeglichen werden. Sie darf jedoch maximal 35 Jahre betragen, der sich daraus ergebende Betrag wird anschließend um 12,5 Prozent gekürzt.
Tagesschau.de Zustand Zwei Beispiele, wie diese Berechnung in der Praxis aussieht. Eine Sekretärin mit zwei Kindern aus der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland hat bei 38 Jahren Versicherungszugehörigkeit bzw. Vertretungszeit derzeit Anspruch auf eine Rente von 754 Euro. Da er jedoch in 12 der 26 Monate nicht mehr als 30 Prozent des Durchschnittsgehalts verdiente, wird seine Grundrente nur für die 26 Jahre berechnet, in denen er 70 Prozent des Durchschnittsgehalts verdiente. Zusätzlich zu 754 Euro erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro, also insgesamt 829 Euro.
Das zweite Beispiel ist eine Verkäuferin aus Dresden, also der ehemaligen DDR, die 39 Jahre lang arbeitete und 60 Prozent des Durchschnittsgehalts verdiente. Derzeit erhält er eine Rente von 746 Euro; Nach Einführung der Grundrente haben Sie weiterhin Anspruch auf einen Zuschuss von 195 Euro. Sie erhalten also insgesamt 941 Euro.
Insgesamt leben in Deutschland etwa 21 Millionen Rentner. Die neue Leistung soll 1,3 Millionen davon abdecken.
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