Was sind Geschenke? – einfach auf Deutsch erklärt

„Freebies“ ist ein relativ neuer Begriff im umgangssprachlichen Deutsch und stammt aus dem Englischen. Hier erklären wir, was das bedeutet und wann ein kostenloses Geschenk nicht mehr kostenlos ist.

Der Begriff „Freebie“ enthält bereits das englische Wort „free“, was bereits angibt, was wir wirklich meinen. Im Deutschen wird dafür das Wort „Kostprobe“ verwendet. Vor allem im Online-Marketing hat sich das englische Wort mittlerweile zu einem eingedeutschten Begriff entwickelt.

Was sind Geschenke? Bedeutung und Übersetzung

Es gibt ein Geschenk kostenloses Produkt oder kostenlose Dienstleistung. Wenn man zum Beispiel ein paar Stücke Kuchen beim Bäcker kostenlos probieren kann oder ein Stück Wurst beim Metzger, dann sind das Geschenke. Ihr Zweck besteht darin, Ihre Aufmerksamkeit als potenzieller Kunde auf ein neues Produkt oder eine neue Marke zu lenken. Aus Sicht des Verkäufers haben die Geschenke ihren Zweck erfüllt, wenn Sie den entsprechenden Artikel nun regelmäßig kaufen oder nutzen.

Aus Sicht des Verkäufers oder Lieferanten ist das Geschenk ein Beispiel dafür, was er zur Lösung eines Problems seiner Kunden anbieten kann. Es kann Kunden dabei helfen, sich besser zu fühlen, einem bestimmten Prozess zu folgen oder ihre Gewohnheiten zu ändern. Der Verkäufer selbst kann so neue Kunden erreichen, die Bindung bestehender Kunden stärken und seinen Gewinn maximieren..

Schließlich kann man Freebies auch gern nutzen SchlüsselanhängerA zur Kundenakquise umschreiben.

Beispiele für Geschenke

Geschenke können physisch oder digital sein. Hier einige Beispiele für Geschenke:

  • Beispiele (beim Bäcker oder Metzger)
  • Konsumgüter und Werbegeschenke (T-Shirts, Tassen usw.)
  • Ein Download (PDF-Datei, E-Book, Video, Checkliste usw.)
  • Service (Online-Kurs, Webinar, Workshop usw.)

Zahlung mit Kontaktinformationen – Wenn ein Geschenk kein Geschenk ist

Wie das Wort „kostenlos“ schon sagt, sollten Geschenke immer kostenlos sein. Manche Anbieter möchten persönliche Daten, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, erhalten, um ein Geschenk zu erhalten. Nach der Rechtslage ist es so Datenweitergabe, aber die offizielle Zahlungsmethode. Das bedeutet, dass Geschenke, bei denen Sie die Angabe von Kontaktinformationen in irgendeiner Form erfordern, keine Geschenke sind! Denn „kostenlos“ bedeutet, dass Sie praktisch keinen Aufwand betreiben müssen und einfach ein Geschenk bekommen – ohne Bedingungen. Jeder, der Freebies bewirbt, diese aber nur im Tausch gegen Daten weitergibt, kann diese bekommen. unfaire Handelspraktiken (§ 3 Abs. 3 UWG) Oder Irreführende Preise (§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG) werden beschuldigt.

Ausnahme: Wenn für den Versand eines Geschenks Kontaktinformationen erforderlich sind, kann es trotzdem als Geschenk beworben werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um einen Link oder eine digitale Datei handelt.

Es wird kritischsofern die so erhaltene E-Mail-Adresse anschließend für andere Zwecke, etwa für den Versand von Newslettern, genutzt wird. Denn dann hätte der Kunde das Geschenk mit seinen Daten bezahlt. Darüber hinaus müssen Unternehmen die vorherige Zustimmung der Kunden einholen, bevor jegliche Art von Kontaktinformationen für andere als die ursprünglich beabsichtigten Zwecke verwendet werden.

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Roswitha Pohl

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