Deutschland wird die Leistungen für EU-Ausländer kürzen. Der Anspruch besteht nach fünf Jahren Aufenthalt

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| Foto: Vladan Rmi, iDNES.cz

Der neue Gesetzentwurf wurde am Dienstag von der Bundesregierung verabschiedet, was die notwendige Abstimmung im Parlament darstellt, damit die Norm auch dort angenommen werden kann, berichtete die Agentur DPA.

Wer hier lebt, arbeitet und Steuern zahlt, hat zunächst Anspruch auf Hilfe aus unserem Sozialsystem, sagte die Ministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahlesov. Wer jedoch noch nie hier gearbeitet habe und seinen Lebensunterhalt auf staatliche Finanzhilfen gestützt habe, werde dafür aufkommen und die Schulden im eigenen Land begleichen müssen, fügte der sozialdemokratische Politiker hinzu.

Der Vorschlag sieht vor, dass EU-Bürger, die sich länger als fünf Jahre nicht in Deutschland aufhalten, die Steuer nur zahlen müssen, ihre Zahlung jedoch auf diese Wochen begrenzt ist. Der Versicherungsschutz sollte nur Grundbedürfnisse wie Nahrung, Unterkunft, Hygiene und medizinische Versorgung abdecken.

Mit dem Gesetzentwurf reagierte Nahlesov auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach Ausländer aus EU-Staaten mit Wohnsitz in Deutschland höchstens sechs Monate Zeit haben, um ihre Sozialversicherungsschulden zu begleichen. Nach Angaben des Gerichts erhielten sie jedoch keine Leistungen bei Langzeitarbeitslosigkeit. Dennoch warnten mehrere Städte und Gemeinden vor den ihnen vom Gericht auferlegten übermäßigen finanziellen Verlusten.

Im April erhielten 450.000 Bürger aus anderen EU-Ländern in Deutschland Sozialversicherung, das entspricht rund 12 Prozent aller im Land lebenden Ausländer aus der übrigen EU-28. Etwa 135.000 davon waren Bulgaren und Rumänen.

Eckehard Steinmann

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