Deutsches Kartellabkommen zwischen deutschen Zeitungen und Google

Die Bundeskartellbehörde hat ein neues Verfahren gegen Alphabet, Muttergesellschaft Googlein Bezug auf seinen Google News Showcase-Dienst. Nach einer Verlängerung der Ermittlungen gegen Google vom 25. Mai will das deutsche Kartell die „überwiegende“ Position von Google auf dem Online-Nachrichtenmarkt analysieren.

Durch die European Press United Front im Kampf um verwandte Schutzrechte, die Google nun gesetzlich an Verlage zahlen muss, wurde der Google News Showcase im Oktober 2020 in Deutschland nach einer Vereinbarung mit etwa zwanzig Medien, darunter Der Spiegel, Sterns oder sogar „Die Zeit“. Es bietet eine „faire Rendite“ im Austausch für Inhalte, die von einer Suchmaschine indiziert wurden.

Springerfalle

Die Untersuchung muss zeigen, ob diese Vereinbarung Google daran hindert, Medien zu sortieren, um seine Dienste zu konsolidieren. Argument des Bieters, der die Beschwerde über die Corint Media Association eingereicht hat, der die Gruppe angehört Springer und ProSieben unter seinen Aktionären.

Das Angebot umfasste zunächst rund fünfzig Veröffentlichungen und wurde anschließend verlängert, erinnert sich das Bundeskartellamt. [l’autorité de concurrence fédérale allemande, NDLR]. Dies gilt nicht mehr nur für Artikel in Google News, sondern auch für Artikel, die mit Zeitungsfotos, Schlagzeilen und Logos auf dem Startbildschirm Ihres Computers erscheinen. Zukünftig sollen relevante Artikel auch in die allgemeineren Google-Suchergebnisse aufgenommen werden.

Europäische Harmonisierung

Laut Bundeskartellamt kann diese Kooperation „für Verlage interessant sein, aber die starke Position von Google bei der Endkundenansprache sollte nicht dazu führen, dass konkurrierende Angebote von Verlagen und anderen Informationsanbietern verdrängt werden“, sagt Andreas Munds, Vorsitzender des Vorstands.

Die Kartellbehörde will auch prüfen, ob die Vertragsbedingungen die im Mai letzten Jahres in deutsches Recht umgesetzte Schutzrechtsanwendung unverhältnismäßig behindern.

Nach Einleitung der Ermittlungen gegen Facebook im Januar und Amazonas Im Mai macht der deutsche Rassegendarmerie damit zum dritten Mal von den neuen Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen Gebrauch, die ihm das seit Anfang des Jahres in Kraft getretene Gesetz zuweist.

Das deutsche Kartellamt arbeitet an einer Harmonisierung der Netzgiganten mit dem Ziel des digitalen Binnenmarkts, die die EU-Kommission im Dezember vorgestellt hat.

Baldric Schreiber

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