Elf Strafverfolgungsbehörden in Europa setzen bei ihren Ermittlungen bereits biometrische Identifikationssysteme ein, acht weitere Länder werden bald folgen, so eine neue Studie, die vor den Auswirkungen dieser Technologie auf die Grundrechte warnt.
Die Polizei in Österreich, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Slowenien und den Niederlanden verwendet Gesichtserkennungstechnologie bei strafrechtlichen Ermittlungen, um a posteriori zu identifizieren. Kroatien, Zypern, Tschechien, Estland, Portugal, Rumänien, Spanien und Schweden sollen in Kürze folgen.
Das ist das Ergebnis einer am Montag, 25. Oktober, veröffentlichten Studie, die von der Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament in Auftrag gegeben wurde, die sich nachdrücklich für ein vollständiges Verbot biometrischer Identifikationssysteme im öffentlichen Raum einsetzt.
Die Unterscheidung zwischen „Echtzeit“ und „Ex-Post“ ist irrelevant, wenn es um die Auswirkungen dieser Technologien auf die Grundrechte geht. Tatsächlich birgt die nachträgliche Identifizierung ein höheres Schadenspotenzial, da mehr Daten aus unterschiedlichen Quellen zur Identifizierung kombiniert werden können., sagte Francesco Ragaci, außerordentlicher Professor an der Universität Leiden und Autor der Studie.
Gesichtserkennung
Die fortschrittlichste Form der biometrischen Identifizierung ist die Gesichtserkennung, ein Verfahren, das menschliche Gesichter einem digitalen Bild zuordnen kann.
Die Meldung warnt: „Es scheint ein Mangel an Verständnis dafür zu bestehen, wie diese Technologie verwendet wird und welche möglichen Auswirkungen ein so breites Anwendungsspektrum auf die Grundrechte der europäischen Bürger hat. „
Im Fokus der Studie stehen sogenannte Non-Cooperation-Searches, bei denen das System versucht, eine Person ohne deren Einwilligung zu identifizieren. Sie weist darauf hin, dass die Einführung dieser Technologien in ganz Europa in Umfang und Umfang noch begrenzt ist, von der Identifizierung bis zur Massenüberwachung.
In Ringversuchen wird beispielsweise der Einsatz von Gesichtserkennung zum Entsperren von Smartphones derzeit nicht als Gefahr der Massenüberwachung angesehen. Der Bericht stellt jedoch fest, dass sich die Situation ändern könnte, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, da in diesen kooperativen Systemen eine große Menge an personenbezogenen Daten gespeichert wird.
Zwei Entwicklungen unterstreichen das Potenzial der Massenüberwachung: der Ausbau biometrischer Datenbanken und die Verwaltung mehrerer Systeme, die mit biometrischer Identifikationssoftware verbunden sind.
„Bei diesen Projekten sehen wir, dass sie zunehmend die „Fait accompli“-Strategie verfolgen. Sie werden in der Regel als Pilotprojekt angeboten, das einige besondere Bedingungen für die Implementierung der Technologie erfordert. Sie fragen später um Erlaubnis Herr Ragazzi wurde hinzugefügt.
Pilotprojekte
2017 setzte der Flughafen Brüssel vier Kameras zur Gesichtserkennung ein, ohne die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren. Ein Stadtteil in Rotterdam hat ein Projekt gestartet „Null Einbruch“um verdächtige Aktivitäten mit intelligenter Straßenbeleuchtung zu erkennen.
Die Gesichtserkennungstechnologie begann, den Straßen von Nizza zu folgen. Die Verwendung biometrischer Identifikatoren in Sekundarschulen wurde ebenfalls getestet, aber für illegal befunden. Im Vereinigten Königreich hingegen werden heute Gesichtserkennungstools verwendet, um Schüler in Schulkantinen zu identifizieren.
In Deutschland haben die Städte Berlin, Hamburg und Mannheim eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt, um ihre Fähigkeit zu testen, verdächtiges Verhalten zu erkennen.
„Testbegründung wird in Deutschland oft als Argument verwendet, um von bestehenden Regeln abzuweichen“, können wir den Bericht lesen.
Die Studie weist darauf hin, dass diese Pilotprojekte in der Regel in einer rechtlichen Grauzone beginnen und, wenn sie nicht kontrolliert wird, langfristige Auswirkungen auf die Normalisierung des Monitorings haben könnten. Insbesondere die Überwachung verdächtigen Verhaltens kann einen kalten Einfluss auf die Freiheiten einer Person haben.
Darüber hinaus werden in den meisten Fällen Infrastrukturen wie Kameras und Mikrofone deaktiviert, bleiben aber an Ort und Stelle.
Parlamentsdebatten
Anfang dieses Monats hat das Europäische Parlament eine Entschließung verabschiedet, in der strenge Regeln für den Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) in der Strafverfolgung gefordert werden, einschließlich eines Verbots von Computertechnologie. Gesichtserkennung an öffentlichen Orten.
Der Bericht erhielt starke Unterstützung von den liberalen, sozialdemokratischen, linken und Umweltgruppen, die die Rechte und die extreme Rechte spalteten. Die Christdemokraten hingegen stimmten fast einstimmig gegen das Verbot.
„Obwohl strenge Sicherheitsvorkehrungen und einige Verbote erforderlich sind, berücksichtigt ein vollständiges Verbot der Gesichtserkennung nicht die Vorteile, die diese Technologie beispielsweise beim Aufspüren von Kriminellen oder sogar bei anderen Anwendungen wie dem Training autonomer Fahrzeuge bringen kann.“, sagte Axel Voss, ein einflussreicher deutscher Europaabgeordneter im Lager der Christdemokraten.
Das Verbot könnte in das Gesetz über künstliche Intelligenz aufgenommen werden, das der italienische Europaabgeordnete und Brando Benifei, Berichterstatter des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament, gefordert haben. Andere parlamentarische Ausschüsse haben jedoch die Führung von IMCO herausgefordert und einen Machtkonflikt eröffnet.
Um diesen Konflikt zu lösen, empfahl Antonio Tajani, Vorsitzender der Konferenz der Ausschussvorsitzenden, italienischer Europaabgeordneter und Christdemokrat, eine gemeinsame Führung zwischen IMCO und dem Rechtsausschuss (JURI). Es wird erwartet, dass ein Mitglied der Partei von Herrn Tajani die Führung unter JURI übernimmt, was die Wahrscheinlichkeit eines vollständigen Verbots verringern würde.
Die endgültige Entscheidung trifft die Konferenz der Präsidenten, die am 18. November darüber beraten wird.
„Kaffeefanatiker. Professioneller Reiseliebhaber. Subtil charmanter Entdecker. Zombie-Nerd. Böser Schöpfer. Begeisterter Musikliebhaber.“