Das deutsche Gericht hat am Freitag ein Ermittlungsverfahren wegen „fahrlässigen Mordes“ gegen den Bezirksvorsteher Ahrweiler (West) eingeleitet, der Mitte Juli zu den am stärksten von den Fluten betroffenen Kreisen mit mehr als hundert Toten starb.
Nach einer ersten Prüfung des Falls teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz mit, dass sie „Erstverdacht auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung (…) bestätigt und Ermittlungsverfahren eingeleitet“.
Das zuständige Staatsministerium des Landes Rheinland-Pfalz, zu dem Ahrweiler gehört, hatte am Montag angekündigt, „die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Mord und Körperverletzung zu erwägen“.
Bei den Überschwemmungen vom 14. und 15. Juli kamen in Deutschland mindestens 186 Menschen ums Leben, davon allein 138 in Rheinland-Pfalz.
Von den Überschwemmungen war auch Belgien betroffen, wo 38 Menschen starben. Auch hierzulande untersucht ein Ermittlungsrichter mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit fehlenden Vorkehrungen und Warnungen.
Am vergangenen Wochenende behauptete die Frankfurter Allgemeine Zeitung, der Kreis Ahrweiler westlich von Bonn habe nicht sofort auf Warnungen des Umweltbundesamtes reagiert.
Nach Angaben der Zeitung habe diese Behörde die lokalen Behörden am Nachmittag des 14. Juli über eine hohe Überschwemmungsgefahr informiert und ihre Prognose am Ende des Nachmittags weiter verschlechtert.
Der Bezirk erklärte gegen 23:00 Uhr den Katastrophenzustand und ordnete eine teilweise Evakuierung des Gebiets an, als der Wasserspiegel bereits angestiegen war und Dörfer und Häuser überfallen hatte.
Die Bezirksbehörden weisen solche Vorwürfe zurück.
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