Das OLG München sprach Jennifer W. der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung, der Mittäterschaft am versuchten Mord und der Mittäterschaft am versuchten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig.
Eine 30-jährige Frau aus Niedersachsen ging 2014 nach Syrien. Sie trat dem sogenannten Islamischen Staat bei, sie wurde auch die Frau eines Irakers, der ebenfalls Mitglied dieser Terrororganisation war. Das Paar ließ sich in Falludscha nieder.
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Nach den Erkenntnissen der Forscher beobachtete Jennifer W. 2015 passiv, wie ihr Mann ein 5-jähriges jesidisches Mädchen missbrauchte. Das Paar hatte zuvor ein 5-jähriges Mädchen und ihre Mutter als Sklaven „gekauft“. Sie wurden mehrere Wochen lang geschlagen und die Mutter des Mädchens zur Hausarbeit gezwungen. waschen.
Deutschland. Gefängnis für ein ehemaliges Mitglied des sogenannten Islamischen Staates
Nach 5 Jahren Sie wurde krank und nasse die Matratze, wurde er draußen angekettet. Der Junge verdurstete, nachdem er viele Stunden in der sengenden Sonne verbracht hatte. Die Deutsche hatte dem Mädchen zuvor gedroht, sie zu erschießen, wenn sie weiter weinen würde.
Eine der Zeugen in dem Fall war die Mutter eines 5-jährigen Jungen. Jennifer W. argumentierte, dass die Aussage der Frau nicht glaubwürdig sei. Sie argumentierte, dass es keine Hinweise auf den Tod des Mädchens gebe.
– Das Urteil ist ein klares Signal für die radikalisierende deutsche Jugend, die noch nicht aufgehört hat, die Reihen des IS voranzutreiben und in die Tiefen des Dschihad stürzt – kommentierte der Sprecher des Münchner Gerichts, Florian Gliwitzky.
Der Ehemann einer 30-jährigen Deutschen wird in Frankfurt vor Gericht gestellt. Das Urteil gegen ihn läuft nächsten Monat aus.
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