[MAJ: Cliquez ICI pour consulter les nouvelles conditions d’accès au Maroc à partir de l’étranger].
Das Gesundheitsministerium hat die Bedingungen für den Zugang zu Marokko aktualisiert, die ab Donnerstag, 18. November, in Kraft treten.
Die vorgenommenen Änderungen berücksichtigen die jüngste Entscheidung der marokkanischen Behörden, das Zugangskontrollsystem zum Staatsgebiet zu stärken, das am 13. November bekannt gegeben wurde.
Hier ist das Protokoll wie vom Gesundheitsministerium veröffentlicht:
1- Gemeinsame Maßnahmen:
– Gesundheitskarte des Passagiers, die vor dem Einsteigen online heruntergeladen werden muss (auch an Bord des Flugzeugs oder des Schiffes verteilt), ordnungsgemäß ausgefüllt, insbesondere die Adresse des Passagiers und zwei Telefonnummern, unter denen er gegebenenfalls in den folgenden zehn Tagen erreichbar ist ihre Ankunft im Staatsgebiet;
– doppelte Temperaturkontrolle, systematisch bei der Ankunft;
– randomisierte Kontrolle durch Antigen-Schnelltest bei der Ankunft;
– Einhaltung der in Marokko geltenden Maßnahmen: Verwendung einer Maske, physische Distanzierung und Händehygiene.
2- Für Passagiere aus Ländern auf Liste A:
– eine Bescheinigung, dass die Person vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft ist.
3 – Für Passagiere aus Ländern der Liste B:
– eine Bescheinigung, dass die Person vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft ist;
UND
– ein negativer PCR-Test, der weniger als 48 Stunden zurückliegt (Zeit zwischen Probenahme und Beladung).
4- Wenn der Antigen-Schnelltest bei der Ankunft positiv ist:
– Marokkaner und Ausländer mit Wohnsitz in Marokko, die bei ihrer Ankunft in Marokko positiv getestet wurden, werden von einer Gesundheitseinrichtung mit zehntägigem Krankenhausaufenthalt gemäß dem aktuellen Gesundheitsprotokoll betreut;
– Kein anderer Passagier, der bei der Ankunft positiv getestet wurde, darf das Staatsgebiet nicht betreten.
Hinweis: Kinder unter 6 Jahren sind vom PCR-Screening ausgenommen.
[MAJ : Cliquez ICI pour consulter les conditions d’accès appliquées à toute personne âgée de 12 ans et plus depuis le 27 novembre ;
– Les enfants âgés de 6 ans à 11 ans révolus doivent présenter une PCR négative, quel que soit le pays de provenance ;
– Les enfants âgés de moins de 6 ans sont exemptés de toute condition d’accès.]
Spanien von Liste B gestrichen
Außerdem hat das Gesundheitsministerium die Listen A und B überprüft. Spanien steht nun auf der Liste A.
Deutschland steht ebenso auf der B-Liste wie Großbritannien und die Niederlande. [Au moment de la publication de cet article, la liste B du ministère de la Santé ne comprenait pas ces trois pays. Une demi-heure plus tard, une mise à jour sur le site du ministère les a inclus en liste B]
Nachfolgend finden Sie die neuesten Listen, die auf dem Portal des Gesundheitsministeriums veröffentlicht wurden.
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