Bauherren unterliegen neuen Anforderungen

In Deutschland haben Besitzer von Dieselfahrzeugen, die mit nicht autorisierter Software ausgestattet sind, das Recht, vom Hersteller bedingt Schadensersatz zu verlangen.

Im September 2015 kam einer der bedeutendsten Fälle in der Automobilindustrie ans Licht. Seitdem haben sich die Dinge verändert, was insbesondere zum Aufkommen des Elektroautos und seiner „umweltfreundlicheren“ Tugenden geführt hat.

Acht Jahre später, wenn der Fall in mehreren Ländern „beigelegt“ wird, darunter auch in den USA, wo der Volkswagen-Konzern, der Hauptkläger in diesem Fall, Strafen in Höhe von mehreren hundert Millionen Dollar zahlen musste.

In Europa stecken einige Besitzer von Autos, die mit nicht zugelassener Abgaskontrollsoftware ausgestattet sind, immer noch mitten in Rechtsstreitigkeiten. In Deutschland können sie nun Anspruch darauf erheben Entschädigungen von Herstellern nach der historischen Entscheidung der deutschen Gerichte.

Entschädigung in Höhe von 5 und 15 % des Kaufpreises

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfte eine Welle von Schadensersatzklagen gegen Automobilhersteller auslösen, nicht nur gegen den Volkswagen-Konzern.

„Der Fahrzeughersteller muss nachweisen, dass er bei der Ausstellung der Konformitätsbescheinigung weder die Absicht noch die Fahrlässigkeit hatte, das Fahrzeug nicht mit den Anforderungen der Rechtsvorschriften der Europäischen Union in Einklang zu bringen.“sagte das Gericht.

Deutsche Gerichte haben sich bisher geweigert, Verbraucher zu entschädigen, mit der Begründung, es handele sich nicht um eine vorsätzliche Schädigung der Autokäufer. sondern vielmehr Fahrlässigkeit seitens der Hersteller.

Im vergangenen März entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) jedoch zugunsten von Autofahrern und stellte fest, dass Fahrlässigkeit nun ausreicht, um Schadensersatz zu fordern. In der am Montag getroffenen Entscheidung Das Bundesgericht hat diesen Betrag auf 5 bis 15 % des Kaufpreises des Fahrzeugs festgesetzt.

Millionen Autos waren betroffen

Wir erinnern Sie daran, dass Sie mit dem „Thermofenster“-System die Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen entsprechend der Außentemperatur steuern können. Das Filtersystem für Stickoxide (NOx) wird reduziert oder deaktiviert, wenn die Temperatur unter 15 Grad oder über 33 Grad liegt. Die Hersteller behaupteten, es sei notwendig, den Motor zu schützen.

Andererseits betrachten Umweltorganisationen diese Software als die Regeln umgehen bei Tests zu geringeren Schadstoffemissionen zu führen als im realen Straßenverkehr.

Im Motormanipulationsskandal „Dieselgate“ hat Volkswagen zugegeben, elf Millionen Autos manipuliert zu haben, um den Stickoxidausstoß künstlich zu senken. Betroffen von dem Fall sind auch Mercedes sowie mehrere Marken der ehemaligen FCA- und PSA-Konzerne.

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Baldric Schreiber

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