Die am Freitag (07.07.) vom Bundesrat verabschiedete Reform des Einwanderungsgesetzes, die den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Menschen außerhalb der Europäischen Union (EU) erleichtern soll, ist in ihre letzte Phase gegangen Gesetzgebungsphase.
Die Änderungen werden schrittweise bis 2024 eingeführt.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten genehmigten Punkte.
„Opportunity-Karte“ für die Jobsuche
- Es ermöglicht Ausländern, bis zu einem Jahr auf Arbeitssuche in Deutschland zu bleiben.
- Voraussetzung: eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss.
- Die auf einem Punktesystem basierenden Karten werden an Arbeitnehmer mit gutem Potenzial für den Arbeitsmarkt vergeben und berücksichtigen folgende Kriterien: berufliche Qualifikation und Erfahrung, Englisch- und Deutschkenntnisse, Alter und Verbindungen zu Deutschland. Bei Paaren wird auch das berufliche Potenzial des Paares berücksichtigt.
- Einkommen: Um bei der Arbeitssuche ein Einkommen zu haben, dürfen die Bezieher der Karte auch einer vorübergehenden Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche nachgehen.
Vereinfachter Prozess für nicht-deutsche Studierende
Auch wer noch nicht über den in Deutschland anerkannten Berufsabschluss verfügt, kann ab dem ersten Tag im Land einwandern und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, außer bei gesetzlich geregelten Berufen, wie etwa dem Gesetz, sofern er folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Berufsabschluss mit einer Mindestdauer von zwei Jahren.
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
- Ein konkretes Stellenangebot mit einem monatlichen Mindestgehalt entsprechend der Berufskategorie.
- Wer weniger als das gesetzliche Mindesteinkommen verdient, muss über einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss verfügen. Dafür müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzliche Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen.
Mehr Flexibilität für diejenigen, die in Deutschland studiert haben
- Wer in Deutschland studiert hat oder seine Berufsbezeichnung bereits anerkannt hat, kann auf Wunsch in einem verwandten Bereich arbeiten. Beispielsweise könnte ein Maurer als Maler arbeiten, jemand mit einer betriebswirtschaftlichen Ausbildung könnte in der Logistik arbeiten.
Mehr Flexibilität für Studierende und Studierende der Deutschkurse
- Studierende auf technischem Niveau und höher haben mehr Flexibilität, ihr Studium mit etwas Arbeit zu kombinieren.
- Schüler an deutschen Schulen können Gelegenheitsarbeiten verrichten.
Sonderregelungen für IT-Fachleute
Fachkräfte im Bereich der Informationstechnologie dürfen ohne akademischen Abschluss und ohne Deutschkenntnisse in Deutschland arbeiten, sofern sie ihre Qualifikation anderweitig nachweisen (Berufserfahrung).
Berufstätige Berufstätige, die ab dem 1. März 2024 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, können ihre Eltern und sogar Schwiegereltern nach Deutschland holen.
Integration von Flüchtlingen
Personen, die vor dem 29. März 2023 in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, können unabhängig von der Prüfung des Antrags im Land bleiben, wenn ihnen ein Stellenangebot vorliegt, für das sie über die entsprechende berufliche Qualifikation verfügen.
„Preisgekrönter Leser. Analyst. Totaler Musikspezialist. Twitter-Experte. Food-Guru.“