Das Parlament einigt sich auf Einnahmen aus der Mindeststeuer

Die Kantone erhalten 75 % des zusätzlichen Geldsegens aus der Mindeststeuer für Grossunternehmen, der Bund 25 %. Der Nationalrat schloss sich am Dienstag dem Ständerat dem Projekt an, das auf eine 15-Prozent-Steuer für Grossgruppen abzielt.

Das Projekt sieht vor, 15 % auf alle Unternehmen zu erheben, deren Umsatz 750 Millionen Euro übersteigt, um mit der von der OECD und den G20 verabschiedeten Reform in Einklang zu stehen. Diese zusätzliche Steuer wird nicht bestritten. Gegenstand der Debatte ist die Verteilung möglicher Mehreinnahmen von 1 bis 2,5 Milliarden Franken.

Der Bundesrat schlug vor, 75 % der Mittel den Kantonen und 25 % dem Bund zuzuweisen. Am Montag unterstützte die Kantonskammer wenig überraschend zum zweiten Mal die Position mit überwältigender Mehrheit.

Faire Verteilung

Die Links- und Grünliberalen haben am Dienstag im Nationalklub alles versucht, um eine faire Aufteilung der Mehreinnahmen zwischen Kantonen und Bund, also 50-50 Prozent der Einnahmen, aufrechtzuerhalten. Der Bund setzt landesweite Projekte um, die ein hohes Wohlergehen für alle gewährleisten, erinnerte Jirgs Grossen (PVL/BE). Denken Sie nur an wichtige Infrastrukturen wie Eisenbahnen oder Gymnasien.

Alle sollen die neuen Rezepte nutzen können, nicht nur die wirtschaftsstarken Regionen, bekräftigte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Franziska Ryser (SG). Unter Berücksichtigung der angestrebten Regierungs- und Senatorenteilung werden jedoch zwei Kantone – die Stadt Basel und Zug – bevorzugt.

„Große Konzerne sollen fair besteuert werden, damit die Bürger weniger Steuern zahlen. Das ist der Sinn des Projekts, nicht diesen Geldsegen direkt an die Großunternehmen umzuverteilen“, wie es die Rechten wollen, ergänzte Cedric Wermuth (SP/AG).

Das Zentrum ändert seine Meinung

Aber das Zentrum hatte seine Meinung seit der ersten Debatte geändert. Das Volk werde abstimmen müssen, mahnte Markus Ritter (Mitte/SG). Die Verteilung muss in den Augen der Bürger gerecht sein, sonst hat dieses Projekt keine Chance auf eine Mehrheit. Die Aufteilung von 75% zu 25% sei bereits ein Kompromiss zwischen Bund, Kantonen und Städten, fügte Beat Volti (PLR/ZH) hinzu.

Am Dienstagvormittag befasste sich die Kommission erneut mit den neusten Schätzungen der Bundesverwaltung, die Martin Landolt (Zentrale / GL) in seinem Namen vorstellte, und insbesondere mit den Auswirkungen der Reform auf den Finanzausgleich. Für die Mehrheit hat dieses Votum nichts mit früheren Fiskalposten zu tun, die von der Rechten verloren gegangen sind, wie etwa die Abschaffung der Stempelsteuer. Damit sollen zusätzliche Einnahmen verteilt werden, tröstete er.

Solo-Campus?

Für den Bund machten 50 oder 75 Prozent der Einnahmen aus der neuen Steuer keinen grossen Unterschied, betonte Finanzminister Ueli Maurer. Das ist ein halber Prozentpunkt des Jahresbudgets.

Andererseits könnten «die Kantone in Versuchung geraten, ‹solo› zu gehen, wenn ihnen die Einnahmen entgehen», warnte Ueli Maurer. Der solidarische Aspekt des Projekts wird dann verschwinden. Bei der Abstimmung folgten 99 Gegenstimmen, 87 und 6 Enthaltungen.

Nach wie vor bestehen Unterschiede in der Einnahmenverteilung zwischen Kantonen und Gemeinden. Der Ständerat muss erneut entscheiden.

Volksabstimmung im Juni 2023

Um eine differenzierte Körperschaftsteuer einzuführen, sind Verfassungsänderungen notwendig. Nach der parlamentarischen Begutachtung muss die Vorlage am 18. Juni 2023 der Bevölkerung und den Kantonen zugestellt werden.

Danach muss die bereits diskutierte Übergangsphase das Inkrafttreten der Mindeststeuer zum 1. Januar 2024 gewährleisten. Das entsprechende Gesetz wird später verabschiedet.

Dieser Artikel wurde automatisch veröffentlicht. Quelle: Ref

Roswitha Pohl

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