Marokko hat beschlossen, ab Donnerstag, den 21. Oktober, seine Flugverbindungen mit Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich aufgrund der Verschlechterung der epidemiologischen Situation in diesen drei Ländern sowie des Auftretens einer neuen Mutation des Delta-Variante. in einem von ihnen.
Nach dieser Entscheidung gaben die Gesundheits- und Außenministerien am Freitag, 22. Oktober, bekannt, dass diese drei Länder befinden sich nun auf der Liste B, was bedeutet, dass die Reisenden neue Reisebedingungen beachten müssen.
In einem Tweet auf seinem offiziellen Konto gibt das Außenministerium an, dass „Reisende aus Ländern der Liste B (im Allgemeinen einschließlich der drei neu integrierten Länder, Anm. d. Red.) muss geimpft sein UND einen PCR-Test von weniger als 48 Stunden vorlegen“.
Update: Deutschland, die Niederlande und Großbritannien sind jetzt Teil der Liste B-Länder.
️https://t.co/TkPOqpwQM1 pic.twitter.com/8lnm3e6snK– Maroc Diplomatie (@MarocDiplomatie) 22. Oktober 2021
In einer heute veröffentlichten Begründung hat der Interministerielle Ausschuss für die Koordinierung und Überwachung des internationalen Reiseregelungssystems ausgeführt, dass dieser Übergang in die Liste B keine Beschränkung des Zugangs zum Staatsgebiet der Staatsangehörigen und Einwohner dieser Länder darstellt. Gleiche Länder. Sie können weiterhin nach Marokko reisen. auf der Durchreise durch andere Länder, und Einhaltung der aktuellen Zugangsbedingungen zum Staatsgebiet.
Denken Sie daran, Marokko in ein Land auf Liste B zu verlassen, zusätzlich zur Erfüllung von in den Bedingungen des Bestimmungslandes, Marokkanische Reisende mit Wohnsitz in Marokko müssen eine besondere Reisegenehmigung der Behörden einholen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts konnten wir noch nicht bestätigen, ob der Impfpass diese Berechtigung für Geimpfte ersetzt und ob Ungeimpfte mit der einfachen Vorlage dieser Bewilligung ausreisen könnten.
MREs, Ausländer mit Wohnsitz in Marokko und ausländische Touristen in Marokko benötigen keine besondere Genehmigung.
Zu Liste A:
– Cklicken HIER die Einreisebedingungen nach Marokko für die Länder der Liste A prüfen (in Kraft getreten am 6. Juli um 23:59 Uhr);
– Um Marokko für ein Land auf Liste A zu verlassen, klicken Sie auf HIER um die Bedingungen von geimpften Reisenden zu sehen, und HIER für Ungeimpfte und Minderjährige.
Unten ist die aktualisierte Liste B:
Lesen Sie auch: Flugaussetzung: Details des Interministeriellen Überwachungsausschusses
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