Deutsche Ärzte können bald mehrere Abtreibungen melden ohne die Androhung einer Freiheitsstrafe wie bisher. Eine Gesetzesänderung, die Justizminister Marco Buschmann heute in Berlin vorstellte, trägt dem Rechnung.
Damit soll einer Zeit von rund 100.000 Abtreibungen pro Jahr in Deutschland ein Ende gesetzt werden, was aber noch nicht im Detail geklärt werden konnte.
Die Reform des Strafgesetzbuches sieht die Aufhebung des umstrittenen Paragrafen 219a mit dem Titel „Öffentlichkeit des Schwangerschaftsabbruchs“ vom Sommer vor und verbietet das Angebot von Abtreibungen und die öffentliche Verbreitung detaillierter Informationen darüber. Ein Verstoß gegen den Abschnitt wird mit einer Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet.
Deutsche Gerichte haben in der Vergangenheit mehrfach Geldbußen gegen Ärzte verhängt. Der wohl bekannteste ist der Fall der hessischen Ärztin Kristina Hänelová, die 2017 vom Gericht zu einer Strafe von 6.000 Euro (147.000 CZK) verurteilt wurde, weil sie ihr auf ihrer Website mitgeteilt hatte, dass sie eine Abtreibung vornehmen lasse.
In seinem Fall wurde 2019 der in der NS-Zeit geschaffene Paragraf modifiziert, die Veröffentlichung von Abtreibungsangaben blieb aber verboten. Der entsprechende Teil des Strafgesetzbuches wird nun vollständig aufgehoben. „Es kann nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzten mit bester fachlicher Qualifikation die Auskunft (über Abtreibungen) untersagt wird“, sagte Minister Buschmann.
„Die Möglichkeit des kostenlosen Schwangerschaftsabbruchs gehört zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung“, bekräftigte die neue Regierung aus Sozialdemokraten, Grünen und Liberalen (FDP) im Koalitionsvertrag. Laut DPA erklärten die Parteien auch, dass Ärzte Informationen über Abtreibungen veröffentlichen können sollten, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.
Abtreibung ist in der Bundesrepublik grundsätzlich verboten, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Wenn sich eine Frau beispielsweise vor dem Eingriff konsultiert, lässt sie drei Tage Bedenkzeit und die Abtreibung wird bis zur 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt. So ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich, wenn die Schwangere in Lebensgefahr ist oder schwere gesundheitliche oder psychische Komplikationen hat. (CTK)
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