Laut einem von der Deutschen Presse-Agentur vorgelegten Gesetzentwurf will die Bundesregierung ab dem 1. April 2024 den Anbau und Besitz von Marihuana für Erwachsene in bestimmten Mengen erlauben. Darüber hinaus ist dank seit mehreren Monaten diskutierter Gesetzesänderungen ab dem 1. Juli ein gemeinsamer Cannabisanbau und eine gegenseitige Versorgung möglich. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf einen bestimmten Betrag besitzen und darf nicht mehr als drei Pflanzen zu Hause anbauen. „Wir haben uns in den Gesprächen auf einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik in Sachen Cannabis geeinigt und uns dabei klar der gesellschaftlichen Realität bewusst“, sagten Gesundheitsbeauftragte der SPD, der Grünen und der Bundestagsfraktionen in Berlin. Liberale (FDP), jeweils Heike Behren, Janos Dahmen und Andrew Ullmann. Die Legalisierung von Cannabis ist Teil der Regierungskoalitionsvereinbarung der drei oben genannten Parteien. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass diese Arzneimittel aus der Verbotsliste des Betäubungsmittelgesetzes gestrichen werden. Der Text muss noch vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Die Regierungsparteien einigten sich auf Druck von Grünen und Liberalen auf weniger strenge Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis als ursprünglich geplant. Daher verdoppelt sich die erlaubte Menge für den Heimanbau von 25 auf 50 Gramm. Ebenso wird das Verzehrverbot in der Nähe von Kindergärten, Spielplätzen und Schulen von 200 auf 100 Meter reduziert. Zu erwartende Strafen werden ebenfalls gemildert. Bei geringfügigen Überschreitungen der Besitzgrenzen werde keine Strafverfolgung eingeleitet, erklärt Kirsten Kappert-Gonter, Leiterin des Grünen Gesundheitsamtes. Ursprünglich galt der Besitz von mehr als 25 Gramm als Straftat. Im öffentlichen Raum beträgt der Wert nun zwischen 25 und 30 Gramm, im privaten Bereich zwischen 50 und 60 Gramm. Der Besitz wäre ein Verbrechen und könnte mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden, wenn er diesen Betrag übersteigt. Der Verkauf von Marihuana ist weiterhin verboten und die erlaubte Menge beim Autofahren wird noch analysiert. Das Verkehrsministerium wird bis Ende März einen THC-Grenzwert vorschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabispflanze. Es wurde angekündigt, dass das derzeitige generelle Fahrverbot unter Cannabiseinfluss durch eine Norm ersetzt wird, die wie bei Alkohol den THC-Grenzwert im Blut festlegt. Als verschiedene Quellen von den Plänen erfuhren, äußerten sie Widerstand gegen die Legalisierung. „Während Deutschland eine nationale Krise durchlebt, kämpfen die Regierungsparteien mit Gras“, sagte Martin Huber, Generalsekretär der oppositionellen konservativen CSU. „Der Cannabiskonsum junger Menschen wird zunehmen, weil dieser Stoff immer auch auf jüngere Menschen übertragen wird“, warnte Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Die Welt.
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