Für in Deutschland lebende Ausländer aus Ländern der Europäischen Union dürfte der Zugang zu Sozialleistungen künftig erschwert werden. Dies geht aus dem von Sozialministerin Andrea Nahlesová ausgearbeiteten Gesetzesentwurf hervor. Wer für kurze Zeit bei unseren westlichen Nachbarn wohnt, sollte Geld verlieren.
Anspruch auf Sozialhilfe haben EU-Bürger erst nach fünf Jahren. Gleichzeitig dürften sie währenddessen keine Staatshilfen erhalten, zitiert die Zeitung der Funke-Gruppe den Vorschlag. Originalreflexionen vom Dezember. Im vergangenen Jahr erwarteten sie, dass alle Ausländer, die derzeit in Deutschland arbeiten oder in der Vergangenheit gearbeitet haben und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, Anspruch auf Sozialhilfe haben. Daher stellt der aktuelle Vorschlag eine wesentliche Anpassung dar.
Die Behörden bringen Sie nach Hause.
Mit dem Versuch, die Zahlung von Sozialleistungen zu verschärfen, reagiert die Ministerin auf das letztjährige Gerichtsurteil, wonach alle EU-Bürger, die sich länger als sechs Monate in Deutschland aufhalten, nach geltendem Recht Anspruch auf Sozialhilfe haben. Die Regelung geht nun in ein ressortübergreifendes Stellungnahmeverfahren über, doch etwa Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bereits angedeutet, dass sie den Gesetzentwurf unterstützt.
Ausländer, die nach der Genehmigung des neuen Vorschlags durch das Sozialministerium ihre bestehenden Leistungen verlieren, haben Anspruch auf eine einmalige Unterstützung. Für maximal vier Wochen erhalten Betroffene Übergangsgelder, die die notwendigen Kosten für Unterkunft, Ernährung, Hygiene und medizinische Versorgung abdecken sollen. Sie können auch einen Kredit für eine Reise in ihr Heimatland aufnehmen.
wie die Deutschen
Zuwanderer aus anderen EU-Ländern haben in Deutschland inzwischen praktisch den gleichen Anspruch auf Arbeitslosengeld wie die Deutschen selbst. Allerdings kann der Staat beispielsweise die Unterstützung für arbeitslose Ausländer kürzen, die keinen neuen Arbeitsplatz suchen.
Ausländer aus EU-Ländern, die aus irgendeinem Grund ihre Aufenthaltserlaubnis verloren haben, verlieren ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld vollständig. Die Behörden können jedoch Ausnahmen beschließen und die finanzielle Unterstützung denjenigen Ausländern gewähren, für die sie sonst nicht gelten würden.
Allerdings können alle EU-Bürger in Deutschland sogenannte Sozialhilfe beziehen. Einzige Bedingung ist, dass sie länger als drei Monate in Deutschland leben. Sollte jedoch nachgewiesen werden, dass ein Ausländer nur zum Bezug von Leistungen nach Deutschland gekommen ist, verliert er die Sozialhilfe.
Im Februar verhandelte Großbritannien beim EU-Gipfel über die Möglichkeit, die Leistungen auf diejenigen Ausländer zu beschränken, die im Land arbeiten, ihre Kinder aber im Heimatland zurücklassen. Als Ergebnis des Gipfels Hinzu kommt die sogenannte Bailout-Bremse, die es den Briten ermöglicht, bei starker Belastung des Sozialsystems diese Leistungen für Berufseinsteiger für maximal vier Jahre zu begrenzen.
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