Der Erlass gilt für alle in der Südstadt lebenden Katzen und muss für die nächsten drei Jahre wiederholt werden.
Gepostet am 19.05.2022 um 18:19 Uhr Illustrativ / Pixabay BNews-Redaktion
Hauskatzen in der Stadt Walldorf dürfen das Haus bis Ende August nicht mehr verlassen. Gemäß der Entscheidung kann der für das Tier verantwortlichen Person eine Geldstrafe in Höhe von R$ 2,86.000 auferlegt werden, wenn der Besitzer die Maßnahme nicht einhält.
Beamte sagten, der Schritt ziele darauf ab, die Feldlerche zu schützen, eine seltene Vogelart, die in der Paarungszeit vorkommt.
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Der Erlass, der für alle im südlichen Teil der Stadt lebenden Katzen gilt und für die nächsten drei Jahre wiederholt werden muss, weist darauf hin, dass der vom Aussterben bedrohte Vogel seine Nester normalerweise auf dem Boden baut und so zu einer leichten Beute wird Katzenjäger.
„Das Überleben der Art hängt unter anderem von jedem Nachwuchs ab“, sagten die Walldorfer Beamten.
Wenn eine Katze eine der in Walldorf lebenden Lerchen tötet, kann der Besitzer laut Dekret mit einer Geldstrafe von bis zu 261.000 R$ belegt werden.
Der Leiter des örtlichen Tierschutzvereins evaluiert mit Anwälten rechtliche Schritte, um den Erlass anzufechten. „Bitte bleiben Sie ruhig. Ich garantiere, dass wir alles tun werden, um diese unverhältnismäßige Maßnahme zu vermeiden“, sagte er.
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