Das Bundesverfassungsgericht (TK) wies eine Klage gegen das Staatsanleiheprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) mit der Begründung ab, dass weder das Institut noch die Bundesregierung noch der Bundestag die Grenzen ihres Handelns überschritten hätten. Diese Entscheidung markiert somit das Ende eines seit 2015 andauernden Verfahrens.
Damals warf eine Gruppe von 1.750 Bürgern, angeführt von deutschen Professoren und Ökonomen, der EZB vor, Mitgliedstaaten im Rahmen des Vertrags über die Europäische Union illegal zu finanzieren. Im Mai letzten Jahres stellte die deutsche TC erneut die Verhältnismäßigkeit des Anleihekaufprogramms der EZB nur im Hinblick auf den Nicht-Pandemieplan (PEPP) in Frage, da es gegen die EU-Verträge verstoße und nicht in die eigene Zuständigkeit der Bank verstoße.
Im Anschluss an dieses Verfahren forderten die Richter die Befugnis von Lagarda auf, innerhalb von drei Monaten „zu begründen und umfassend nachzuweisen“, dass die von der EZB verfolgten geldpolitischen Ziele nicht unverhältnismäßig seien.
Ein Jahr später erwägt die deutsche TK nach Anhörung der Argumente beider Parteien die Rolle der EZB und Vorwürfe der Verfassungswidrigkeit von Euroskeptikern zurückgewiesen. Die Entscheidung betrifft PSPP, ein 2015 gestartetes Programm zum Ankauf von Staatsanleihen.
„Die Anträge sind (…) unbegründet, weil die Bundesregierung und der Bundestag [parlamento] „Die EZB hat die geldpolitischen Entscheidungen der EZB (…) geprüft und bewertet, einschließlich einer Verhältnismäßigkeitsprüfung“, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung.
In diesem vom CSU-Mitglied Peter Goveiler initiierten Prozess hat die Bundesregierung Dokumente vorgelegt, die die Verhältnismäßigkeit des Programms und die Legitimität von Landtag und Exekutive bestätigen, es wie bisher zu unterstützen. .
Viele Jahre lang verfolgte die Notenbank im Image der Bundesbank eine konservativere Politik. Seit der ehemalige Präsident der Institution, Mario Dragi, versprach, sein Bestes zu tun, um den Euro zu retten, änderte sich die Geldpolitik, hauptsächlich mit der Schaffung eines Programms zum Erwerb von Vermögenswerten während seiner Amtszeit.
Und es war diese kühnste Position der EZB, die Kritik an der deutschen TC offenbarte. Die deutsche Justiz hatte bereits 2017 entschieden, dass Dragis Beschaffungsprogramm gegen die europäischen Verträge verstößt, aber das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs eingeholt. Damals fiel die Entscheidung dieser Instanz zugunsten der EZB, die weiterhin Staats- und Unternehmensanleihen aufkaufte, um die Inflation und die Wirtschaft der Eurozone anzukurbeln.
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