Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine 16-köpfige Kommission eingesetzt, die die lang erwartete Reform des Krankenhauswesens vorantreiben soll. Die Zeitung berichtete Ärztezeitung.de. Das Team setzt sich aus Experten unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen, vom Gesundheitswesen bis hin zu Wirtschaft und Recht. Ergebnis der Arbeit des Expertenteams soll insbesondere ein Vorschlag zur Reform der Finanzierung der unter Investitions- und Personalmangel leidenden Krankenhäuser in Deutschland sein.
Die deutsche Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Freien Demokraten hat offiziell den Weg zur lang erwarteten großen Reform des Krankenhauswesens eingeschlagen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein sechzehnköpfiges Expertenteam zum „Regierungsbeauftragten für moderne und stationäre Versorgung“ berufen. Die Kommission hat die Aufgabe, mehrere Vorschläge zu unterbreiten, wie das deutsche Krankenhaussystem reformiert werden könnte, um es wirklich modern und patientenorientiert zu machen.
Die Mitglieder der Kommission sind nicht nur Ärzte, obwohl Vertreter medizinischer Fachrichtungen den Großteil des Personals ausmachen. Zum Team gehören auch Juristen und Wirtschaftswissenschaftler. Koordinator ist Tom Bschor, langjähriger Leiter der psychiatrischen Abteilung der Schlosspark-Klinik in Berlin. Der Kommission gehören auch Vertreter verschiedener medizinischer Vereinigungen oder Vereinigungen, Fachpersonal einiger Krankenhäuser oder Personen von Universitäten an.
Im Gegenteil, es gibt keine Politiker oder Leute von Krankenhausverbänden in der Kommission. „Es ist ein rein wissenschaftlicher Auftrag ohne Beteiligung von Krankenkassen oder Krankenhausträgern“, sagte Karl Lauterbach nach der Berufung des Teams. Darin sind nicht einmal Vertreter der einzelnen Bundesländer vertreten. Zu ihren Vorschlägen muss die Kommission jedoch die Krankenhausverbände und die Länder anhören.
Die Priorität liegt auf der Finanzierung und ausreichenden Kapazitäten
„Wir wollen zu einem umfassenden Ergebnis kommen“, ergänzte der Bundesgesundheitsminister. Obwohl noch nichts bekannt ist, nicht einmal die Grundzüge der Krankenhausreform, lässt sich beispielsweise viel aus dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ableiten, der wenige Wochen nach der Bundestagswahl im vergangenen Herbst geschlossen wurde.
Außerdem wird deutlich, welche Probleme deutsche Krankenhäuser seit vielen Jahren plagen. Dies liegt vor allem an der Unterfinanzierung von Investitionen und dem Mangel an medizinischem und pflegerischem Personal. „Der größte Teil der Reform wird die Planung und Finanzierung von Krankenhäusern betreffen. Der Koalitionsvertrag bleibt jedoch nur bei allgemeinen Aussagen. Die Reform muss die Verfügbarkeit der Krankenhausversorgung sowie die demografische Entwicklung berücksichtigen.“ wurde im vergangenen Herbst in den deutschen Medien geschrieben im Gesundheitsteil des Koalitionsvertrags.
Nach der Einsetzung der Expertenkommission deutete Karl Lauterbach jedoch an, dass sich deren Mitglieder in einer ersten Phase vor allem um die Reform der Notfallversorgung, der Pflegebedürftigkeit und die Reform der Diagnosepauschale kümmern werden (Reform des DRG-Systems). Gerade das DRG-System, das oft als Finanzierungselement der Krankenhausversorgung genannt wird, ist wohl am „reifesten“ für Veränderungen.
Zustimmung und Kritik
„Diese Kommission hat eine große Aufgabe vor sich“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaβ. Ihm zufolge muss das Team einvernehmliche und durchführbare Vorschläge vorlegen. „Hier geht es nicht um wissenschaftliche Modelle, sondern um die realen Rahmenbedingungen für die Versorgung von 83 Millionen Menschen“, fügte Gaβ hinzu. Gleichzeitig bot er der Kommission an, jederzeit zur Deutschen Krankenhausgesellschaft zu gehen, wenn sie eine konsultative Abstimmung benötige.
Allerdings hat die Zusammensetzung der Kommission bereits kritische Reaktionen hervorgerufen. Die Geschäftsführerin des Verbandes Katholischer Krankenhäuser, Bernadette Rümmelin, äußerte Zweifel an der Zusammensetzung der Kommission. „Dazu gehören keine Experten, die mit den Details der tatsächlichen Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen vertraut sind“, sagte Rümmelinová für Ärztezeitung.de Zeitung. Diese Perspektive sei notwendig, um die Daseinsvorsorge in allen Regionen Deutschlands zu gewährleisten.
Der Marburger Bund hat bereits eine Reform vorgelegt
Es ist auch davon auszugehen, dass die von Lauterbach eingesetzte Kommission die größte deutsche Ärztekammer, den Marburger Bund, zu der Reform beraten wird. Sie hat den Reformvorschlag für ihr Krankenhaus vom September 2020 bereits finalisiert und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Idealmodell der Krankenhausversorgung baut laut Marburger Bund auf drei Ebenen auf. Diese würden in regionale (entspricht den tschechischen Bezirkskrankenhäusern), überregionale und „maximale“ Krankenhausversorgungsunternehmen unterteilt, zu denen auch Universitäts- und Hochschulkrankenhäuser gehören würden. Die Krankenhäuser der untersten Ebene sollten für Patienten innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein. Überregionale Träger der Krankenhausversorgung müssen über mindestens sieben Fachabteilungen verfügen, Maximalträger über mehr als zehn solcher Abteilungen.
Peter Musil
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