diskriminierungsfrei, aber an den nationalen Kontext angepasst (Qualit’EnR)

Ist das System des „Anerkannten Umweltgaranten“ für nicht-französische Unternehmen zu restriktiv? Steht es im Widerspruch zu den europäischen Dienstleistungsvorschriften? „Nein“, antwortet im Wesentlichen der Verein Qualit’EnR, der sich mit der Qualifizierung von Erneuerbare-Energien-Installateuren beschäftigt. Sie entwickelt sogar ein ganzes Argument: „Im Rahmen der Erwähnung von RGE basiert dieses System auf einer obligatorischen Schulung des technischen Berichterstatters und einer Qualitätskontrolle der erbrachten Dienstleistungen vor Ort. Diese Wahl ermöglicht die Einhaltung der europäischen Richtlinie über erneuerbare Energien aus dem Jahr 2009 (2009/28/EG), deren Artikel 14 die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Zertifikate oder gleichwertige Qualifikationen für Installateure kleiner Systeme für erneuerbare Energien einzuführen.„Damit unterliegt jeder Antragsteller, unabhängig von seinem Herkunftsland, den gleichen Anforderungen, wobei stets das Gemeinschaftsrecht zu beachten ist. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen mit Sitz in Belgien, Deutschland oder der Schweiz würden insbesondere als RGEs gelten.

Zehn Jahre und Vorerfahrung schaffen Probleme

Die Hauptschwierigkeit stünde im Zusammenhang mit zehn Versicherungsjahren, ein Kriterium, das fast 20 % der beim Verband eingereichten Anträge blockieren würde, aber sowohl für französische als auch für ausländische Unternehmen gelten würde. Qualit’EnR erklärt: „Diese zwingende Anforderung ergibt sich jedoch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und nicht aus dem vom Staat eingeführten „Zertifizierungssystem“.„. Daher wäre es spezifisch für die französische Gesetzgebung. Ein weiterer von der RGE kritisierter Punkt: die Verpflichtung, die für die Zertifizierung erforderliche Vorerfahrung einzuholen. Auch hier verteidigt sich der Verband: „Allerdings ist die Qualifizierung von Unternehmen einer der wenigen Mechanismen, der dank seines „Check“-Status die Möglichkeit des Markteintritts neuer Marktteilnehmer genau vorhersagt. Diese Flexibilität ermöglicht es einem Unternehmen, das alle Anforderungen mit Ausnahme der Vorkenntnisse erfüllt, sich für einen kürzeren Zeitraum zu qualifizieren„.

Richard Loyen, Sonderberater des Präsidenten von Qualit’EnR, kommt zu dem Schluss: „Im Fall erneuerbarer Energiequellen ist die offizielle Ankündigung des RGE-Labels durch die Europäische Kommission nicht akzeptabel, während Qualit’EnR France sorgfältig die Gemeinschaftsvorschriften anwendet, die die Mitgliedstaaten dazu auffordern, ein spezifisches Zertifizierungs- oder Qualifizierungssystem einzuführen.„. Der Verband fügt hinzu, dass er dem Ministerium für ökologischen und integrativen Wandel zur Verfügung steht, um Unterstützungselemente bereitzustellen und damit auf die europäischen Institutionen zu reagieren.

Roswitha Pohl

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