Krankenkassen können auch Sozialleistungen bezahlen. Der Reformvorschlag wird von Pflegekräften und Gewerkschaften kritisiert | iRADIO

Krankenkassen könnten künftig nicht nur die medizinische Versorgung, sondern auch soziale Leistungen abdecken. Gesundheits- und Sozialfürsorge würden sich besser ergänzen, soziale Unterstützung könne höhere Behandlungskosten verhindern, wie die Ministerien für Arbeit und Gesundheit in dreigliedrigen Materialien erklären, die der tschechischen Pressestelle vorliegen. Die Systeme sind derzeit nicht verbunden.




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Ideal wäre dem Bericht zufolge, dass es sich ähnlich wie im Gesundheitsbereich um registrierte Hilfs- oder Pflegepakete direkt an eine bestimmte Person handeln sollte (Abbildungsfoto) | Quelle: Profimedia

Die angebotene medizinische Versorgung wird mittlerweile von der Krankenversicherung und zu einem kleinen Teil durch Patientenzahlungen übernommen. Sozialleistungen werden flächendeckend durch Zuschüsse, Pflegegelder, Spenden und Kundengelder finanziert.

„Wir hoffen, dass durch die Vereinheitlichung der Verwaltung der Krankenkassen im Bereich der Gesundheits- und Sozialdienstleistungen insbesondere die Effizienz der Erbringung beider Leistungsarten gesteigert wird: Die Krankenkasse wird motiviert, beide Leistungsarten vollständig anzubieten.“ „Die Bereitstellung von Dienstleistungen für ihre Klienten im optimalen Umfang ist erforderlich, wenn sie weiß, dass die Qualität der erbrachten sozialen Dienste zusätzliche Kosten für Gesundheitsdienste vermeiden kann“, sagten die Abteilungen.


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Sie wiesen darauf hin, dass durch die Bereitstellung einer angemessenen Gesundheitsversorgung auch Sozialleistungen eingespart werden können.

Allerdings müssen nach Angaben der Ministerien zunächst von den Sozialämtern Daten über die Betreuung einzelner Klienten, über Kosten und Nutzen eingeholt werden. Dann könnte ein Zahlungssystem etabliert werden.

Dem Bericht zufolge handelt es sich idealerweise wie im Gesundheitswesen um registrierte Hilfs- oder Pflegepakete direkt an eine bestimmte Person. Sozialleistungen könnten dann auf Krankenkassen übertragen werden, bei denen es sich nach Angaben der Behörden um Kranken- und Sozialversicherungsträger handeln würde.

Die Gesundheits- und Sozialgrenze würde damit „völlig vereinheitlicht, wie es in mehreren entwickelten westlichen Staaten der Fall ist“, schreiben die Ministerien.

Allerdings gehe man davon aus, dass die Versicherungen Gelder zur Deckung der Sozialfürsorge erhalten, so dass „das öffentliche Gesundheitssystem nicht geleert wird“.

Kosten für Langzeitpflege

Mit der Alterung der Gesellschaft steigt der Bedarf an Gesundheits- und Sozialdiensten. Experten weisen darauf hin, dass die Ausgaben für sie ebenso wie für die Renten deutlich steigen werden. Es wurde bereits darüber nachgedacht, auch Abgaben für die Pflege einzuführen, wie beispielsweise in Deutschland. Die Resorts erwähnen diese Möglichkeit in den Unterlagen nicht.


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Die Ministerien machten keine Angaben darüber, wann sie Gesetzesentwürfe einreichen und wann die Änderungen in Kraft treten könnten. Er erklärte lediglich, dass die Übertragung von Sozialleistungen auf die Krankenkassen längerfristig noch diskutiert werde.

Bisher haben die Behörden drei Änderungsanträge vorbereitet: zu den Sozialdiensten, zu den Gesundheitsdiensten und zur öffentlichen Krankenversicherung. Sie schlagen einen neuen Einrichtungstyp vor, der Krankenhausversorgung mit sozialen Dienstleistungen verbindet.

Nach Angaben der Ressorts besteht „ein sekundäres Ziel darin, einige nicht systemische Ausnahmen zu beseitigen.“ Krankenhausaufenthalte von Langzeitpatienten werden von der Krankenversicherung übernommen, während in Pflegeheimen oder Pflegeheimen die Kosten für Aufenthalt und Verpflegung übernommen werden. Dem Vorschlag zufolge muss das Krankenhaus drei Monate lang von der Versicherung erstattet bekommen. Dann muss der Patient in den sozialen Gesundheitsdienst überwiesen werden.

Der vorgeschlagene Plan stieß bei Sozialdienstleistern, Gewerkschaften und Gesundheitszentren auf Kritik.

CTK

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Eckehard Steinmann

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