Ab dem 1. Juli steigt die Zahl der nach Deutschland exportierenden Unternehmen. Als solche müssen sie die Pflichten des sehr strengen deutschen Verpackungsgesetzes erfüllen. Und es wird mit hohen Bußgeldern (bis zu 200.000 Euro) und einem Handelsverbot geahndet.
Die Pflichten wurden aktualisiert und auf die im Gesetz, das 2019 in Kraft getreten ist, vorgesehenen erweitert, „ VerpackG „. Diese Regelungen gelten nur für Verpackungen, die für den Endverbraucher bestimmt sind. Das bedeutet, dass sie in die gesamte Exportkette (Handels- und Transportverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Produkte, Einwegverpackungen von Getränken) einbezogen werden müssen.
Das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung stärken
Zudem wirken sich die Neuerungen potentiell auf die gesamte Produktionskette aus und stärken das Prinzip der Extended Producer Responsibility (EPR). Danach muss jeder Hersteller oder Erstvertreiber von verpackten Gütern in Deutschland die ordnungsgemäße Entsorgung von Verpackungen bis zum Ende ihres Lebenszyklus sicherstellen.
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