Neujahr: Was Sie beim Import von Feuerwerkskörpern aus Deutschland riskieren

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[Cet article est écrit par le Centre européen de la consommation (CEC), en partenariat avec Actu Strasbourg. Le CEC est une association franco-allemande d’information et de conseils aux consommateurs et propose une assistance juridique gratuite].

Deutsche Händler sind daran gewöhnt. Jedes Jahr, wie NeujahrViele Franzosen gehen dorthin Deutschland Auf der Suche nach Feuerwerkskörper Und Feuerwerk.

Elsässer, die, wissentlich oder unwissentlich, das Verbot missachten.

Feuerwerk: Importe aus Deutschland sind ohne ausdrückliche Genehmigung verboten

Gilt als Feuerwerkskörper Sprengstoffeund genauer Feuerwerk. Als solche sind sie es genehmigungspflichtig aus dem Ausland nach Frankreich einzuführen. Der Antrag ist an zu richten Generaldirektion Zoll.

Bei Nichteinhaltung sind die Zollagenten bevollmächtigt illegal eingeführte Gegenstände beschlagnahmen. Auch der Täter ist Gegenstand eine Geldstrafe bis zum doppelten Wert des Artikels.

Wie jedes Jahr, Stichprobenkontrollen Bis dahin kann es zu französischen Zollmaßnahmen an der deutsch-französischen Grenze kommen 31. Dezember.

Die Präfekturen Niederrhein und Aughren ziehen die Schrauben an

Käufer, denen es gelingt, unter Umgehung der Kontrollen nach Frankreich zurückzukehren, sind nicht über den Berg.

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Feuerwerkskörper verursachen schwere Verletzungen und werden jedes Jahr während der Neujahrsfeierlichkeiten manchmal direkt auf die Polizei geworfen. Deshalb die Präfekten von Niederrhein Und Oberrhein enthüllte seinen Plan für Silvester.

Vom 4. Dezember bis 3. Januar 2024 „Kauf, Verkauf, Weitergabe, Verwendung, Mitnahme und Transport“ von Feuerwerkskörpern und Feuerwerkskörpern ist verboten. Diese Maßnahme gilt für alle elsässischen Gemeinden für sogenannte pyrotechnische „Unterhaltungsartikel“ der Kategorien C2, F2, C3, F3, C4 und F4.

Ein noch strengeres Verbot in den großen Städten des Elsass

Die beiden elsässischen Präfekturen gehen mit einem Verbot in Straßburg, Schiltigheim, Henheim, Bischheim, Ilkirch, Lingolsheim, Ostwald, Colmar, Saint-Louis und Mülhausen sogar noch weiter. In diesen Gemeinden dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie C1 und F1 verwendet werden, die „eine sehr geringe Gefahr und einen vernachlässigbaren Lärmpegel“ erzeugen. Sie unterliegen ebenfalls dem Präfekturverbot.

Wer sich nicht an diese Verbote hält, riskiert a eine Geldstrafe von 750 Euro.

Weitere Informationen finden Sie hier www.cec-zev.eu.

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Baldric Schreiber

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