Der Plan zur Beseitigung des Rekorddefizits in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung hat konkrete Formen angenommen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen Gesetzentwurf zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Dazu gehören auch unbeliebte, aber offensichtlich notwendige Maßnahmen, ohne die sich das deutsche Gesundheitssystem langfristig nicht finanzieren könnte, berichtet die deutsche Fachzeitung Deutsches Ärzteblatt.
Der lang erwartete Gesetzentwurf zur finanziellen Stabilisierung der obligatorischen Krankenversicherung ist da. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat es der Bundesregierung zur Beratung vorgelegt. Der Sparplan wird praktisch jeden treffen, daher kommt er bei Hausärzten, Apotheken oder Krankenkassen nicht gut an.
Lauterbachs Plan trägt vor allem der Tatsache Rechnung, dass sich das Wachstumstempo der Gesundheitskosten in den letzten Jahren deutlich beschleunigt hat. Und das nicht nur infolge der Inflation, die in den letzten Jahrzehnten die höchsten Niveaus erreicht hat.
„Sogar während der Coronavirus-Pandemie überstiegen die Ausgabensteigerungen teilweise 4 Prozent pro Jahr und dürften in den kommenden Jahren vor allem durch Fortschritte in der Medizintechnik, die demografische Alterung sowie Lohnsteigerungen aufgrund des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen beeinflusst werden . Jahren“, heißt es in dem Dokument zitiert das Deutsche Ärzteblatt.
Wir wollen die Versicherungsprämien nicht erhöhen
Das Bundesgesundheitsministerium gibt an, dass ohne zusätzliche Maßnahmen der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zum Basisprozentsatz der gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 1,3 Prozent um einen vollen Prozentpunkt steigen soll, und zwar in den nächsten zwei Jahren. um weitere 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte.
Ein Prozentpunkt entspricht etwa 16.000 Millionen Euro. Ein solcher Betrag soll aber durch die Einführung des vorgeschlagenen Sparprogramms eingespart werden. „Diese Abgaben müssen auf die verschiedenen Komponenten des Systems aufgeteilt werden und können nicht allein von den Steuerzahlern, also den Versicherten, getragen werden“, heißt es in der Begründung des entsprechenden Gesetzentwurfs.
Das Gesetz sieht vor, dass der Bund der Krankenversicherung im jahr 2024 einen Zuschuss von zwei Milliarden Euro und zusätzlich eine Milliarde als Darlehen zur Verfügung stellt. Der Staat plant auch, die Reserven der Krankenkassen zu nutzen, die auf das gesetzliche Minimum reduziert werden sollen. Die restlichen Mittel fließen somit an die Krankenkasse, aus der die medizinische Versorgung finanziert wird.
Begrenzen Sie die Höhe der Verwaltungskosten der Versicherungsunternehmen
Zudem begrenzt das Land den Anstieg der Verwaltungskosten für die Krankenkassen für das kommende Jahr auf lediglich drei Prozent. Das so im Betrieb der Krankenkassen eingesparte Überschussgeld wird an die Krankenkassen zurücküberwiesen.
Auch Ärzte, die ambulante Behandlungen durchführen, werden einen Teil des Geldes verlieren. Genauer gesagt werden nicht ihre bestehenden Leistungen gekürzt, wohl aber die sogenannte Patientenverordnung, auf deren Grundlage Hausärzte ein Sonderbudget erhalten würden, wenn sie ihre Patienten zum ersten Mal oder zum ersten Mal behandeln abgeschafft. . nach mehr als zwei Jahren. Durch diese Maßnahme soll das System rund 400 Millionen Euro einsparen.
Die Einsparungen werden sich auch auf den Betrieb von Krankenhäusern auswirken. Ab 2024 sollen sie nur noch Pflegepersonalkosten anrechnen können, wenn sie in der direkten Patientenversorgung auf stationären Stationen eingesetzt werden. Daher sollten die Kosten für Pflegepersonal in der Anschluss- oder Langzeitpflege nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Das Preismoratorium wird verlängert
Lauterbachs Plan sieht auch eine Stabilisierung der Medikamentenausgaben vor. Deshalb wird das Preismoratorium von derzeit 1,77 auf zwei Euro erhöht und um zwei Jahre verlängert. Das Preismoratorium ist ein Regulierungsinstrument, das am 1. August 2010 in Kraft getreten ist und festlegt, dass Krankenkassen und andere Anbieter von Arzneimittelkosten das Recht haben, Arzneimittelpreise um den Betrag zu senken, um den der Hersteller den Verkaufspreis des Arzneimittels über den Wert erhöht von August. 1 Preisstufe 2009.
Ein Festbetrag (zwei Euro) bedeutet, dass die Krankenkasse diesen Betrag von der Erstattung des Preises für verschreibungspflichtige Arzneimittel abzieht. Durch diese Maßnahme sollen laut Lauterbachs Büro rund 170 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden.
Weitere zweistellige bis hunderte Millionen Euro werden bei anderen Maßnahmen eingespart, die die Erstattung von Medikamenten zur Behandlung seltener Krankheiten oder Medikamente mit neuen Wirkstoffen betreffen, und auch das Wachstum der Zahlungen für Zahnbehandlungen wird gehemmt.
Peter Musil
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